19.11.20

Aktuelles zu Corona
Die aktuellen Zahlen der Region:
Aktuelle Zahlen aus dem Landkreis Traunstein: Update 25. Februar 15.30 Uhr
- 7-Tage-Inzidenz-Wert: 65,4 (letzter Wert: 75,6)
- Neue bestätigte Corona-Fälle: + 19
- Anzahl der Patienten in den Kliniken: 18, davon 8 auf Intensivstation
Aktuelle Zahlen aus dem Berchtesgadener Land: Update 25. Februar 14.00 Uhr
- 7-Tage-Inzidenz-Wert: 69,9 (letzter Wert: 68,9)
- Neue bestätigte Corona-Fälle: + 19
- Anzahl der Patienten in den Kliniken: 22, davon 3 auf Intensivstation
Harter Lockdown in Bayern - das sind die Regeln
Ab dem 18. Januar ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht beim Einkaufen im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr. Erstmal starten wir noch mit einer "Kulanzwoche", das heißt in der Woche zwischen dem 18. Januar und dem 24. Januar wird eine fehlende FFP2-Maske noch nicht bestraft.
Von der FFP2-Maskenpflicht sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren von der Pflicht nicht betroffen.
In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 100 gilt von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr eine Ausgangssperre. Ausnahmen von der Ausgangssperre: die Fahrt in die Arbeit, medizinische Notfälle oder auch wenn der Hund dringend raus muss. Verstöße gegen die Ausgangssperre werden mit Bußgeldern von 500 Euro bestraft. Liegt ein Landkreis unter der 100er-Marke, ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben.
Schulen / Kindergärten / Kitas: Ab 22. Februar kehren alle Abschlussklassen sowie Grundschüler der Klassen 1-4 in ihre Klassenzimmer zurück: Dies gilt allerdings nur in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100. Im Klassenzimmer gelten Abstandsregeln und die Schüler müssen eine Maske tragen. Auch Kindergärten und Kitas dürfen ab 22. Februar wieder öffnen - auch hier ist die 7-Tages-Inzidenz des Landkreises entscheidend.
Neu ab 11. Januar: 10 zusätzliche Krankentage pro Elternteil und für Alleinerziehende 20 zusätzliche Krankentage, die sie für die Betreuung der Kinder nutzen können. Außerdem soll es Familien erlaubt sein, eine weitere "Kontaktfamilie" zu haben, um so die Betreuung der Kinder zu erleichtern.
Fahrschulen und Fahrprüfungen sind ab 22. Februar unter Auflagen wieder zugelassen. Im Unterricht gilt eine Maskenpflicht, im Fahrschulauto müssen FFP2-Masken getragen werden.
Musikschulen dürfen ab 1. März in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100 wieder Einzelunterricht anbieten. Dabei gelten Mindestabstand und Maskenpflicht (sofern es zum Spielen des betreffenden Instruments möglich ist).
Private Treffen: Ein Hausstand (zB Familie) darf nur noch Besuch von einer Person aus einem anderen Hausstand bekommen. Das gilt für Treffen in der Öffentlichkeit, aber auch in Privaträumen. Familien können sich eine feste weitere Familie aussuchen, mit der sie sich bei der Betreuung abwechseln, falls das nötig ist.
Einkaufen: Öffnen dürfen Geschäfte, die Waren des täglichen Bedarfs verkaufen: Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Reformhäuser, Apotheken- und Sanitätseinrichtungen, Optiker, Hörgeräteakustiker, Drogerien, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungshändler, Tierbedarfsmärkte, Physiotherapieeinrichtungen und der Großhandel. Ab 1. März dürfen auch Gärtnereien, Gartencenter und Blumenläden wieder öffnen, außerdem erstmals wieder auch Baumärkte. Die Kunden müssen dabei verpflichtend eine FFP2-Maske tragen. Das gilt auch für Einkäufe auf einem Wochenmarkt.
Neu ab 11. Januar: Der Einzelhandel darf einen "Außer-Haus-Verkauf" anbieten ("Click & Collect"): Kunden können per Telefon oder Online waren bei dem Geschäft bestellen und diese dann vor Ort abholen. Das gleiche gilt auch für Büchereien, die auf diese Weise Bücher verleihen dürfen.
Folgende Dienstleistungen sind weiter erlaubt: Handwerkerbesuche in Notfällen, Haushaltshilfen / Putzhilfen.
Folgende Dienstleistungen sind ab 1. März erlaubt: Friseure und andere "körpernahe Dienstleistungen" (z.B. Fußpflege, Maniküre, Gesichtspflege).
Hotels und Pensionen: Urlaub in Bayern ist verboten. Erlaubt werden sie nur, wenn es sich um "unaufschiebbare familiäre Zwecke" handelt, etwa eine Beerdigung, oder der Besuch von pflegebedürftigen Angehörigen. Touristische Reisen sind nicht erlaubt. Geschäftsreisen sind weiter möglich.
Gaststätten, Bars und Kneipen: Nur noch Lieferung und Abholung von Speisen sind möglich.
Alten- und Pflegeheime: Für Besucher gilt: Nur ein Besucher am Tag und nur dann, wenn sie getestet sind. (Heime können abweichende eigene Regeln verhängen)
"Homeoffice": Arbeitgeber müssen es ihren Mitarbeitern ermöglichen, von daheim aus zu arbeiten - zumindest in Berufen, in denen das möglich ist.
Gottesdienste: Landesweit besteht bei allen Gottesdiensten künftig auch am Platz Maskenpflicht (und zwar FFP2-Masken), 1,50m Abstandspflicht sowie ein Gesangsverbot.
Wertstoffhöfe / Mülldeponien: Sind weiter geöffnet. Allerdings müssen die Besucher eine FFP2-Maske tragen und es gelten Personenbegrenzungen und Mindestabstand von 1,50m
Kultur/Unterhaltung: Theater und Konzerthäuser sind geschlossen. Spielhallen, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Sportanlagen, Schwimmbäder müssen ebenfalls zu bleiben.
Fahrten über die Grenze: Der "Kleine Grenzverkehr" wird ausgesetzt. Wer nach Österreich fahren will, muss sich in jedem Fall vorher online registrieren lassen. Erlaubt sind weiter Fahrten nach Österreich zum Arbeiten, für die Schule, aus medizinischen Gründen oder zum Besuch von Familienangehörigen (dazu gehören Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern oder Enkel). Auch der Besuch beim Ehegatten oder Lebenspartner ist erlaubt. Wer aus einem anderen Grund nach Österreich fährt, braucht einen negativen Test oder muss sich bei der Rückkehr in Quarantäne begeben. Das gilt auch zum Beispiel für Einkaufen, Tanken, Freizeitausflüge usw. Auch das Besuchen von Partnerin oder Partner erfordert einen Coronatest.



