Teilnahmebedingungen für unentgeltliche und
entgeltliche Gewinnspiele von Bayernwelle Südost
1. Der Teilnehmer an Gewinnspielen von Bayernwelle Südost erklärt sich mit den im Folgenden genannten Teilnahmebedingungen einverstanden.
2. Ein Gewinnspiel gilt dann als solches, wenn es Bestandteil des Programms oder der Webseite von Bayernwelle Südost ist und dem Teilnehmer die Möglichkeit auf den Erhalt eines Vermögenswertes, insbesondere in Form von Geld, Waren oder Dienstleistungen bietet.
3. Die Teilnahme an Gewinnspielen von Bayernwelle Südost ist in der Regel telefonisch zu den normalen Tarifen im deutschen Festnetz, größtenteils aber unentgeltlich (durch eine besondere Senderhotline) möglich. Bei Gewinnmöglichkeiten, die die Verwendung von Mehrwertdiensten mit einer maximalen Gebühr von 0,50 Euro aus dem deutschen Festnetz voraussetzen, werden die Teilnehmer ausdrücklich und deutlich im Vorfeld im Programm von Bayernwelle Südost darauf aufmerksam gemacht. Die Verwendung von Mehrwertdiensten qualifiziert das Gewinnspiel als entgeltliches Gewinnspiel im Sinne der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten in Deutschland. Die Teilnahme an entgeltlichen Gewinnspielen von Bayernwelle Südost ist Personen unter 18 Jahren untersagt. Sie sind ebenso von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen.
4. Sofern Bayernwelle Südost explizit darauf hinweist, ist neben der telefonischen auch eine Teilnahme per SMS, auf postalischem Weg oder elektronisch möglich.
5. Mitarbeiter von Bayernwelle Südost sowie deren Angehörige sind grundsätzlich von der Teilnahme an Gewinnspielen des Senders ausgeschlossen.
Ausgeschlossen werden außerdem Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Pro Haushalt kann nur eine Person einmal an einem aktuellen Gewinnspiel teilnehmen. Nach einem Gewinn ist die Teilnahme für den/die GewinnerIn bzw. die Familienangehörigen für die Dauer von sechs Monaten ausgeschlossen.
6. Bayernwelle Südost darf den Namen sowie sämtliche aufgezeichneten Äußerungen des Gewinnspielteilnehmers unbegrenzt für Programm- und Werbezwecke nutzen. Darunter fällt auch eine Wiedergabe im Rahmen der Internetpräsenz des Senders. Zudem behält sich Bayernwelle Südost das Recht vor, diese Äußerungen zum Zwecke der Protokollierung aufzunehmen und gegebenenfalls zu archivieren. Der Gewinnspielteilnehmer tritt grundsätzlich alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an das Programm von Bayernwelle Südost ab.
7. Gewinn ist jeweils der vom Moderator, Sprecher oder der auf der hauseigenen Internetseite ausgelobte Preis. So sind beispielsweise Reisen zu einem eventuellen Veranstaltungsort, Spesen oder Verpflegung – also sämtliche weiterführende Leistungen - nur dann Bestandteil des Preises, sofern diese Leistungen explizit genannt wurden. Ein alternativer Preis, eine Auszahlung des Preises in Form von Geld oder eine Gutschrift sind grundsätzlich ausgeschlossen. Überschreitet die Anzahl der Gewinnspielteilnehmer, insbesondere bei Online-Gewinnspielen, die Anzahl der verfügbaren Preise, wird der Gewinner nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
8. Ein Gewinn kann nachträglich aberkannt werden. Diese Regelung greift insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass eine Teilnahmeberechtigung nicht bestand, der Spielmodus oder die Spielapplikation manipuliert wurde.
9. Bayernwelle Südost ist zu jeder Zeit bemüht, technisch einwandfrei zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu treffen. Jedoch kann aufgrund evtl. auftretender technischer Probleme oder versehentlich falsch getroffener Aussagen der Moderatoren oder Sprecher kein Anspruch des Gewinnspielteilnehmers auf einen Gewinn abgeleitet werden.
10. Nachdem ein Großteil der ausgelobten Preise von Drittfirmen und Partnern gesponsert wird, übernehmen diese in vielen Fällen auch die Zustellung der Gewinne. Bayernwelle Südost übernimmt in diesen Fällen keine Verantwortung für eine schnelle Gewinnzustellung. Gleiches gilt, sofern ein Sponsor zahlungsunfähig wird. Die direkte Abgabe von Gewinnen erfolgt grundsätzlich nur an den Gewinner persönlich und unter Vorlage eines gültigen Ausweises.
11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
12. Mit der Teilnahme an der Aktion erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur Nennung seines Namens im Programm von BAYERNWELLE. Dabei ist der Teilnehmer auch mit einer eventuellen Nutzung zur Eigenwerbezwecken von BAYERNWELLE einverstanden. Für den Gewinnfall erklärt der Teilnehmer außerdem sein Einverständnis damit, dass sein Name von BAYERNWELLE ausgestrahlt sowie der Name und ein gegebenenfalls übermitteltes Foto unter www.bayernwelle.de und etwaigen Social Media-Kanälen (Facebook, Instagram) veröffentlicht wird. Außerdem erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis damit, von einem BAYERNWELLE Redakteur interviewt zu werden. Die Töne werden dann gfls. im Programm von BAYERNWELLE ausgestrahlt.