01.11.21
Wichtige Änderungen zum 1. November
Region - Zum 1. November treten wieder einige neue Regelungen in Kraft. Die wichtigsten für die Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land - die allerdings bundesweit gelten – sind höhere Bußgelder und der Wegfall der Lohnfortzahlung bei Quarantäne für Ungeimpfte.
Wer innerorts die Höchstgeschwindigkeit um 16 bis 20 Kilometer pro Stunde überschreitet, muss 70 Euro bezahlen. Bislang lag das Bußgeld bei 35 Euro. Auch Parken in zweiter Reihe wird deutlich teurer. Damit sollen vor allem die Fußgänger und Radfahrer mehr und besser geschützt werden. Außerdem fällt ab heute auch die Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne weg. Allerdings gibt es dazu Ausnahmen.
Wer ist betroffen?
Die neue Regelung greift bei allen Erwachsenen, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen könnten.
Welche Ausnahmen gibt es?
Alle Corona-Infizierten sind von der Regel ausgenommen. Sie haben ein grundsätzliches Anrecht auf die sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Für Menschen, für die bis zu acht Wochen vor der Quarantäne keine Impfempfehlung vorliegt, wird weiterhin eine Entschädigung gezahlt. Dies gilt bis Jahresende ebenfalls für Schwangere und Stillende.
Zudem sind Beamtinnen und Beamte von der Regelung befreit. Sie bekommen kein Entgeld, sondern werden nach einem landesspezifischen Besoldungsrecht vergütet. Der Staat ist per Grundgesetz dazu verpflichtet.
In welchem Fall gilt die Quarantäne?
Zwei Gründe führen zur Quarantäne: Zum einen gilt sie für alle Kontaktpersonen von Corona-Infizierten. Zum anderen gilt sie für Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten für zehn Tage oder Virusvarianten-Gebieten für 14 Tage. In Quarantäne müssen inzwischen fast nur noch ungeimpfte Menschen, da für vollständig Geimpfte die Quarantäne-Vorgaben meist nicht gelten.