28.10.20
Wessen PV-Anlage ist mindestens 20 Jahre alt?
Region - Zum Jahreswechsel 2020 auf 2021 gibt es eine einschneidende Änderung für alle Hauseigentümer, die eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben.
So wie es derzeit aussieht, gibt es für Anlagen mit einem Alter von mehr als zwanzig Jahren ab dem neuen Jahr keine EEG-Vergütung mehr und sie dürfen den erzeugten Strom dann auch nicht mehr ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Darauf weist die Energieagentur Südostbayern mit Sitz in Traunstein hin. Trotzdem raten Energie-Experten: Wenn Sie so eine Altanlage auf dem Dach haben, dann betreiben Sie sie weiter. Sie raten zu einem Batteriespeicher: Damit können Sie Ihren selbst erzeugten Sonnenstrom länger speichern und bei Bedarf erst später verbrauchen.