23.02.21
Weitere Branchen öffnen am 1. März
Landkreise Traunstein / Berchtesgadener Land - Friseure und auch andere Dienstleister dürfen am Montag, 1. März, erstmals in Bayern wieder öffnen. Das gleiche gilt u.a. auch für Gärtnereien und Blumenläden.
Das Bayerische Kabinett gab am Dienstag grünes Licht für weitere Corona-Lockerungen. Ab 1. März dürfen folgende Branchen wieder öffnen:
- Gärtnereien, Gartencenter, Baumschulen und Blumenläden: Sie fordern schon seit Wochen, dass sie wieder verkaufen dürfen - andenfalls müssten sie große Mengen Blumen wegwerfen. Das Bayerische Kabinett kommt dem Wunsch jetzt nach.
- Baumärkte dürfen ab 1. März ebenfalls wieder öffnen. Für all diese Geschäfte die gleichen Bedingungen, die für die bereits jetzt geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetriebe gelten. Das bedeutet insbesondere Kundenbegrenzungen und Abstandsregeln
- Folgende "körpernahe Dienstleistungen" sind ab 1. März in Bayern wieder erlaubt: Friseure, Fuß- und Gesichtspflege sowie Maniküre. Es gilt eine Maskenpflicht (außer bei Gesichtsbehandlungen).
- Musikschulen: in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 ist auch Einzelunterricht wieder möglich. Dabei gelten Mindestabstand und Maskenpflicht (außer das Instrument kann nur ohne Maske gespielt werden).