28.12.16
Was Sie rund um Silvester beachten müssen

tausende Raketen und Böller abgefeuert.
Die lauteste Nacht des Jahres steht bevor: An Silvester wird gesungen, getanzt und geknallt. Mitunter verärgern Feierfreudige ihre Nachbarn. Allerdings gelten in dieser Nacht Sonderregelungen zur Nachtruhe und zur Lärmbelästigung.
In Deutschland gilt ab 22 Uhr Nachtruhe. Theoretisch können sich Nachbarn auch in der Silvesternacht darauf berufen – theoretisch. Denn Nachtruhe herrscht erst dann, wenn in der eigenen Wohnung nichts mehr zu hören ist; normalerweise in einer Nacht, in der ab 24 Uhr der Krach auf den Straßen erst richtig losgeht. Der lärmende Nachbar fällt da nicht allzu sehr ins Gewicht.
Heute am 29. Dezember stürmen alle Altersgruppen in die Läden, denn alle Jahre wieder ist der Verkauf von Raketen und Böllern erst kurz vor Silvester erlaubt. Sehr beliebt bei Jugendlichen sind die Böller, Erwachsene beschränken sich eher auf Raketen.
Was müssen wir beim Kauf und beim Zünden von Böllern und Raketen beachten?
Auch dieses Jahr kontrolliert die Polizei bis zum 3. Januar. Die Kontrollen sind sehr wichtig, da schwere Verbrennungen oder Verletzungen an Augen oder Gliedmaßen auftreten können. Was sind die Ursachen dafür? Leichtsinnigkeit, Alkoholeinfluss und vor allem unvorsichtiges Umgehen mit den Knallkörpern.
Böller aus Tschechien sind verboten und werden von der Polizei beschlagnahmt, denn Sie verstoßen gegen das Sprengstoffgesetz. Es können Geldstrafen bis zu 5.000 Euro drohen. Wie können Sie da draußen sich schützen? Beispielsweise nicht über den Sprengkörper beugen, nicht in der Nähe rauchen und vor allem nicht an den Knallkörpern rumbasteln oder sie manipulieren. Wegen Ruhestörung sollte man Knallkörper wie Schweizerkracher, Knallfrösche, Sprungräder, Fontänen und Feuerräder in der Nähe von Menschen, Altenheimen, Krankenhäusern oder Tierheimen meiden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.polizeibayern.de