01.12.20
Vorbereitung der Skigebiete
Landkreise Traunstein/BGL – Wann die Skigebiete in die Wintersaison 2020/2021 starten dürfen, ist noch nicht geklärt. Vorerst bleiben sie in Bayern bis einschließlich 20. Dezember geschlossen.
Das Skigebiet Götschen in der Gemeinde Bischofswiesen bereitet sich unabhängig von der Corona-Pandemie vor. Neben den Hygienekonzepten, die im Tal und am Lift herrschen, geht das Skigebiet von der aufladbaren Tageskarte wieder zurück zum Stück Papier, um die Mitarbeiter nicht unnötig einem Infektionsrisiko auszusetzen. Außerdem wird es im Tal eine Maskenpflicht geben.
Sobald der erste Schnee fällt, beginnt das Skigebiet Götschen mit der Beschneiung, die in diesem Jahr anders als sonst ist. Eigentlich sollte die Beschneiungsanlage bereits ausgetauscht sein. Wegen einer Klage des Bund Naturschutz gegen eine Genehmigung des Landratsamtes Berchtesgadener Land geht es dort nicht voran. Deshalb müsse dieses Jahr vieles manuell gemacht werden, so Bernhard Heitauer gegenüber der BAYERNWELLE. Bedeutet aber auch, dass 24 Stunden ein Mitarbeiter vor Ort sein muss, um auf mögliche Wetteränderungen reagieren zu können.
Die wirtschaftliche Frage stelle sich nicht, so Heitauer. Da es Verträge zwischen dem Skigebiet, der Gemeinde Bischofswiesen und dem Deutschen Skiverband gebe, müsse der Hang vorbereitet werden. Sorgen macht dem Skigebiet Götschen die zunehmende Zahl der Skitourengeher. Das befürchtet auch Bernhard Heitauer. Im BAYERNWELLE-Interview erklärt er, dass sie keine Einnahmen bringen und die Parkplätze für Skifahrer belegen. Zwar sei das bisher noch kein Problem, es dürfe aber keine Überhand nehmen. Dann würde sich das in der Kasse bemerkbar machen.
Wann die Skisaison starten kann, hängt von der Regierung ab. Geschlossen bleiben die Skigebiete bis mindestens 20. Dezember. Eine europaweite Lösung wird erarbeitet. Danach sollen sogar bis 10. Januar die Skigebiete geschlossen bleiben. Österreich ist strikt dagegen und plant einen Start der Skisaison Mitte Dezember. Im Laufe des Tages soll Österreichs Kanzler Sebastian Kurz weitere Informationen zur Skisaison geben.
Für uns gilt: Wer sich auf den Weg zu einem Tagesausflug nach Österreich macht - ob Wandern oder Skifahren - muss sich danach in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Ein Verdienstausfall wird vom Staat nicht mehr bereitgestellt.