27.01.16
Ab heute (1.2.2016) ist die neue Vignette in Mandarin-Orange pflicht!

Will man das österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz befahren, muss die Vignette Mandarin-Orange auf der Windschutzscheibe kleben.
Die Vignette berechtigt zur Nutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen. Die Vignettenpflicht gilt für Pkw, Motorrad und leichte Wohnmobile.
Die „alte" Vignette in Azur läuft am 31. Jänner 2016 aus.
Gehen Sie davon aus, das nächste Woche vermehrt Kontrollen auf Österreich´s Straßen gemacht werden.
WICHTIG: Gültig ist sie aber nur, wenn sie auf der Windschutzscheibe klebt!
Beispiel: Die Jahresvignette 2016 gilt von 01. Dezember 2015 bis einschließlich 31. Jänner 2017, 24:00 Uhr.
Die neuen Tarife 2016 im Überblick:

Tarife in EUR, inkl. 20 % Ust., gültig ab 1. Dezember 2015
Was mache ich eigentlich, bei einem Windschutzscheibenbruch oder Totalschaden?
Der ÖAMTC informiert >>
Wichtig: Heben Sie sich den Kassenzettel beim Kauf der Vignette gut auf!

Sicherheitsmerkmale
Alle österreichischen Vignettentypen sind mit einem zweidimensionalen Hologramm gesichert. Dieses Sicherheitsmerkmal dient als Hauptschutz gegen Produktfälschungen.
Durch das Kippen der Vignette wird in dem Silber schimmernden Feld sowohl der Bundesadler als auch das Autobahnsymbol sichtbar.
- Die Jahreszahl "16" verweist auf den Gültigkeitszeitraum der Vignette vom 1. Dezember 2015 bis 31. Jänner 2017.
- Das schwarzfarbige Kreuz mit dem Hinweis „Abziehen und aufkleben" auf der Abziehfolie der Vignette wird weiterhin beibehalten, eine Mehrfachnutzung der Vignette wird damit ausgeschlossen.
(Quelle: asfinag.at)
Die ASFINAG finanziert sich ausschließlich durch Mauteinnahmen aus dem hochrangigen Straßennetz. Als hundertprozentig nutzerfinanziertes Unternehmen erhält die ASFINAG somit keine finanziellen Zuschüsse aus dem Staatsbudget. Alle Einnahmen aus dem Verkauf der Vignette, der Lkw Maut und Sondermautstrecken werden größtenteils wieder in Bau, Betrieb und Sicherheit des hochrangigen Straßennetzes in Österreich investiert. (Quelle: asfinag.at)