18.11.20
Veterinäramt: Vorsicht vor Geflügelpest!
Landkreise Rosenheim / Traunstein / BGL - Das Veterinäramt des Landkreises Traunstein hat eine Warnung an alle Geflügelhalter in der gesamten Region herausgegeben.
In Norddeutschland ist vermehrt bei Wildvögeln und auch schon bei Nutzgeflügel die Geflügelpest ("Vogelgrippe") nachgewiesen worden. Es sei nicht auszuschließen, dass solche Vögel während des Vogelzugs auch zu uns nach Bayern kommen. Deswegen sollten Geflügelhalter dringend einige Hygieneregeln einhalten, bitten die Veterinärämter Rosenheim und Traunstein:
- Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen müssen mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion versehen sein oder es müssen vor Betreten des Stalles die Schuhe gewechselt werden.
- Im Stall sollte auch vom Halter nur für diesen Zweck bestimmte Kleidung getragen werden, um das Virus nicht durch die Straßenkleidung einzubringen.
- Vor Arbeiten im Stall sollten die Hände gewaschen werden.
- Wildvögel sollten von den Haltungen bestmöglich ferngehalten werden, indem ihnen von Geflügelhaltern kein Futter in unmittelbarer Nähe der Ställe angeboten wird.
- Der Besuch von fremden Personen im Geflügelstall muss auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden.
- Die eigenen Tiere sollten nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Vögel nicht zugänglich sind.
- Das Geflügel sollte nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.
- Auch Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für wildlebende Vögel unzugänglich aufbewahrt werden.
- Kein Kontakt von Jägern, die mit Federwild oder dessen Ausscheidungen in Berührung gekommen sind, zu Geflügel.
Wenn in einem Betrieb die Geflügelpest erst einmal ausgebrochen ist, dann müssen viele Tiere des Bestandes getötet werden.
Wer auffällige, tote Wasser- oder Wildvögel sieht, solle das dem zuständigen Landratsamt melden.