15.11.21
Verschärfung: Weitere Maßnahmen im Kampf gegen Corona

Landkreise - Da die Neuinfektionen weiterhin ansteigen, haben sich die Landräte und Oberbürgermeister Südostoberbayerns und damit auch die Landräte der Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land zu weiteren Maßnahmen ausgesprochen. Ab heute (Montag, 15. November) gelten weitere Verschärfungen in unterschiedlichen Bereichen.
Für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe gilt ab Montag die 2G-Regel. Ausgenommen davon sind Kinder unter 12 Jahren und Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Allerdings brauchen sie zwingend einen negativen PCR-Test. Für Besucher von Pflegeeinrichtungen gilt dementsprechend eine 3G Plus Regel. Und für alle Mitarbeiter in allen Betrieben in den Landreisen Traunstein und Berchtesgadener Land gilt 3G – dies gilt unter anderem auch für die Beschäftigten im Handel und bei den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn.
Diese Maßnahmen gelten ab sofort:
- 2G in Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe
Der Zugang zu Restaurants, Gaststätten und Hotels und Pensionen ist nur noch geimpften und genesenen Personen sowie Kindern unter 12 Jahren gestattet. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, erhalten mit einem aktuellen PCR-Test Zutritt zur Einrichtung, wenn der Betreiber dies gestattet. Alle dort Arbeitenden mit Kundenkontakt, müssen wöchentlich zwei PCR-Tests oder einen Schnelltest/ Selbsttest unter Aufsicht an jedem Arbeitstag vornehmen, wenn sie weder geimpft noch genesen sind.
Für bereits angereiste Übernachtungsgäste gilt die bisherige Regelung der "Roten Ampel" vorübergehend bis einschließlich 21.11.2021 weiter. Der Gastgeber kann dabei von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen oder die Verschärfung umgehend umsetzen.
- 3G-Plus für Besucher von Pflegeeinrichtungen
Für Besucher von Pflege- und Behinderteneinrichtungen gilt 3G-Plus. Die Sonderregelung für Schüler und Schülerinnen besteht weiterhin: Diese können Pflegeeinrichtungen ohne aktuellen PCR-Test besuchen. Die Sterbebegleitung ist weiterhin jederzeit zulässig. Die Maskenpflicht für alle Besucher entsprechender Einrichtungen bleibt trotz der Vorlage eines PCR-Tests weiterhin bestehen.
- 3G-Regel für alle Betriebe
In allen Betrieben gilt für Beschäftigte mit Kontakt zu anderen Personen im Rahmen der Tätigkeit die 3G-Regel. Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind, müssen somit an zwei Tagen pro Woche über einen Schnelltest-Nachweis verfügen. Damit wird die 3G-Regel am Arbeitsplatz auf den ÖPNV, Handel sowie auf Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten ausgeweitet.
Die Allgemeinverfügung tritt am heutigen Montag, den 15. November 2021 in Kraft. Sie gilt befristet bis zum Ablauf des 24. November 2021.