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10.02.25

Ver.di kündigt Warnstreiks für Dienstag an

Klinikum Traunstein
© BAYERNWELLE

UPDATE  MONTAGNACHMITTAG

Landkreise Traunstein / BGL - Der geplante Warnstreik an den regionalen Kreiskliniken am Dienstag / 11. Februar darf stattfinden.

Die Kliniken AG hat ein Arbeitsgericht heute prüfen lassen, ob der Streik im geplanten Ausmaß rechtmäßig ist. Das Gericht hat ihn erlaubt – sofern eine Mindestbesetzung auf den Stationen und Notdienste sichergestellt seien. Das sagte Ver.di zu.

Neben den Kreiskliniken sollen die Warnstreiks im Öffentlichen Dienst am Dienstag u.a. auch Stadtwerke oder Stadtverwaltungen betreffen, teilte Ver.di heute mit.

 

ERSTMELDUNG  MONTAGFRÜH

Landkreise Traunstein/BGL - Die Gewerkschaft Ver.di ist fest entschlossen – und die regionalen Kreiskliniken sind verärgert. Für die kommende Woche hat Ver.di weitere Warnstreiks im Öffentlichen Dienst angekündigt.

Unter anderem soll es am Dienstag / 11. Februar deshalb auch wieder Einschränkungen an Krankenhäusern geben - möglicherweise an mehreren Krankenhäusern in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land. Laut Kliniken Südostbayern werden zum Beispiel drei Stationen am Klinikum Traunstein betroffen sein – mit massiven personellen Auswirkungen, wenn dort Mitarbeiter die Arbeit niederlegen. Die Kliniken kritisieren heute, Leben und Gesundheit der Patienten dürften nicht zur „Geisel“ eines Arbeitskampfes gemacht werden. Deshalb wollen die Kliniken den Warnstreik am Dienstag noch per Arbeitsgericht verbieten lassen, so Ver.di.

Die Gewerkschaft steht hinter ihren Warnstreiks: „Streik soll weh tun! Aber der Klinik, nicht den Patient:innen. Dazu gehört es, auch relevante Bereiche und Stationen einer Klinik so zu bestreiken, dass sie eben nicht mehr zur Verfügung stehen. Dafür gibt es entsprechende Fristen, die es der Klinik ermöglichen die notwendigen Kapazitäten frei zu räumen. Die Notfall Versorgung ist davon selbstverständlich ausgenommen, aber wir werden sicher nicht akzeptieren quasi den gesamten Krankenhausbetrieb unangetastet zu lassen", heißt es in einer Mitteilung von Ver.di.

 

KSOB-Klinikleitung wehrt sich gegen Vorwürfe von Ver.di

Die Kliniken Südostbayern (KSOB) weisen Vorwürfe der Gewerkschaft ver.di zurück, wonach die Klinikleitung das Streikrecht der Beschäftigten einschränken wolle. Laut KSOB sei das Streikrecht im Grundgesetz geschützt, aber insbesondere im Gesundheitswesen nicht schrankenlos. Streiks dürften nicht die medizinische Versorgung gefährden – etwa in Notfällen wie Herzinfarkten oder schweren Unfällen.

KSOB betont, dass sie nicht gegen das Streikrecht vorgehe, sondern lediglich sicherstellen wolle, dass Streiks im rechtlichen Rahmen bleiben. Deshalb habe die Klinikleitung eine Einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht beantragt, um die Rechtmäßigkeit der für den 11. Februar 2025 geplanten Streiks zu prüfen. Sollte das Gericht einen Streik als rechtswidrig einstufen, könne er eingeschränkt oder untersagt werden.

Die Klinikleitung betont, dass sich das Vorgehen ausschließlich gegen ver.di richte, nicht gegen die Beschäftigten. Man wolle verhindern, dass Patienten durch unzulässige Streiks gefährdet werden.



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