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18.10.21

Strengere Regeln für Klinik-Besucher

Krankenhaus Vinzentinum
© Kliniken Südostbayern AG

Landkreise Traunstein / BGL - Wegen der deutlich gestiegenen Corona-Inzidenzwerte in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land gelten in den sechs Kreiskliniken seit dem Wochenende strengere Besucherregeln.

Besuche sollen sich auf die Zeit zwischen 15.00 und 18.00 Uhr beschränken. Wer einen Angehörigen in der Klinik besuchen will, muss vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sein bzw einen negativen PCR-Test vorweisen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Außerdem darf nur eine Person den Patienten für lediglich eine Stunde besuchen.

Die „Kliniken Südostbayern AG“ hat damit auf die zuletzt deutlich gestiegenen Coronazahlen in der Region reagiert. Der Landkreis Traunstein liegt mit seinem Inzidenzwert bei knapp 300, das Berchtesgadener Land inzwischen sogar bei mehr als 350 (Stand Montag, 18. Oktober).

Die genauen Besuchsregeln in den Krankenhäusern Traunstein, Trostberg, Bad Reichenhall, Berchtesgaden, Ruhpolding und Freilassing im Wortlaut, gültig seit 16. Oktober:

  • 3-G-Regel: Geimpfte (zwei Wochen nach zweiter Impfung), Genesene und Getestete (PCR nicht älter als 48 Stunden oder qualifizierter Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden, kein Selbsttest) Besucher dürfen die Klinik betreten. Kontrolle der Nachweisdokumente (Impfpass/Impfbescheinigung, Isolationsbescheinigung, PCR-Testergebnis) im Rahmen des Eingangsscreenings.
  • 4x1-Regel: Es darf max. ein Angehöriger für einen Patienten für eine Stunde an einem Tag zu Besuch kommen. 
    Beide Regeln müssen erfüllt werden.
  • Maskenpflicht: Auf dem gesamten Klinikgelände (im Innen- und Außenbereich) besteht Maskenpflicht.

Wir bitten Sie unsere temporär angepassten, täglichen Kernbesuchszeiten von 15:00 bis 18:00 Uhr einzuhalten (ab dem 16.10.2021 gültig).

Besuchsverbot besteht unverändert auf den ISO-Stationen und ist nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache möglich. Weitere Ausnahmen können – wie gehabt - nach Rücksprache gemacht werden, für:

  • Begleitperson in der Pädiatrie und bei Minderjährigen < 18 Jahre
  • Versorgungs- und Betreuungsperson mit konkretem Patientenauftrag
  • Angehöriger eines Palliativpatienten
  • Schwangerenbegleitung und Väter bei der Niederkunft

(Quelle: Kliniken Südostbayern AG)

 

 



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