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10.08.21

So geht es in der Pandemie weiter

Coronavirus
© Pixabay

Landkreise - Nach dem Bund-Länder-Treffen wurden weitere Maßnahmen in der Corona-Pandemie getroffen.

Hier die Beschlüsse auf einen Blick:

  • Testpflicht in Innenräumen ab einer Inzidenz von 35: Bedeutet, dass wir bei einer regionalen Inzidenz von 35 oder mehr einen negativen Test, eine Impfung oder Genesung brauchen, um die folgenden Einrichtungen zu besuchen: Kinos, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kirchen, Fitnessstudios, Restaurants, Veranstaltungen in Innenräumen und körpernahe Dienstleistungen wie Friseur. Sport im Innenbereich, Hotel und andere Beherbergungsbetriebe.
  • Schnelltests nicht mehr kostenlos: Ab dem 11. Oktober wird es keine kostenlosen Schnelltests mehr geben. Grund dafür ist, dass bis dahin allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann. Zusätzlich sollen die kostenpflichtigen Tests als Impfanstoß dienen, da eine Impfung weiterhin kostenlos ist. Ausnahmen gibt es für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren): hier wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.
  • Kein Lockdown für Geimpfte: Laut dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder wird es für vollständig geimpfte definitiv keinen weiteren Lockdown mehr geben. Das wäre schon rechtlich nicht möglich. 
  • Impfen: Nachdem es lange Ärger darüber gab, dass zu wenig Impfstoff oder keine Termine vorhanden waren, ist das nun kein Problem mehr. Und im Kampf gegen die Delta-Variante sollen nun viele zögernde Bürgerinnen und Bürger von einer Impfung überzeugt werden.
  • Schutzmaßnahmen: Die Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen in Bereichen wie Bussen, Bahnen oder Geschäften. Auch die AHA+L Regeln bleiben bestehen. 
  • Die Lage wird alle vier Wochen anhand von Inzidenz, Impfquote und Krankenhausauslastung bewertet. 
  • Rechtlicher Rahmen: Die rechtliche Basis, dass es sich bei der aktuellen Corona-Situation um eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ handelt, bleibt weiterhin bestehen. Diese Basis erlaubt es, dass der Bund direkt Verordnungen zu Impfungen oder Tests erlassen kann. Auch von den Ländern festzulegende Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen fallen darunter.


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