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29.12.21

Silvester-Feuerwerk: Was ist eigentlich erlaubt?

Silvester
© BAYERNWELLE-Archiv

UPDATE 29. Dezember

Region - Die Verlockung ist groß für viele Feuerwerks-Fans: Einfach über die Grenze fahren und in Österreich das Silvesterfeuerwerk kaufen, weil es in Deutschland ja nicht verkauft werden darf.

Die Polizei sagt aber: Führen Sie – wenn überhaupt – nur Ware ein, die auch in Deutschland zugelassen ist. Sonst droht eine Strafanzeige, wenn Sie mit Ware ohne entsprechende Prüfzeichen erwischt werden. Das sagte Polizeisprecher Martin Emig im BAYERNWELLE-Interview. Er rät davon ab, Feuerwerk im Ausland zu kaufen, "weil die Erfahrung zeigt, dass die meisten pyrotechnischen Gegenstände nicht diesen [deutschen] Prüfkriterien entsprechen".

Hier gibt es dazu eine offizielle Erklärung des Zolls

Für das Abschießen von Silvester-Feuerwerk gilt in diesem Jahr bei uns in Bayern: Auf Ihrem privaten Grundstück dürfen Sie – auf öffentlichen Plätzen ist Feuerwerk verboten.

 

ERSTMELDUNG 28. Dezember

Region - In drei Tagen ist Silvester – und auch in diesem Jahr dürfen die Geschäfte zwischen Chiemsee und Königssee kein Feuerwerk verkaufen. Es gilt ein Verkaufsverbot für ganz Deutschland.

In Österreich gibt es so ein Verbot allerdings nicht (obwohl einige Handelsketten heuer freiwillig keine entsprechenden Artikel verkaufen). Deswegen befürchten einige Kommunalpolitiker, dass sich viele Menschen in Österreich mit Feuerwerk eindecken und es dann daheim im eigenen Garten abfeuern. Denn das Zünden von Feuerwerk (auch von Restbeständen aus den Vorjahren) auf privatem Grund ist auch bei uns in Deutschland nicht verboten. Nur auf öffentlichem Grund ist es verboten - genauso wie größere Menschenansammlungen: Von Silvester 15.00 Uhr bis Neujahr 9.00 Uhr dürfen sich auf öffentlichen Plätzen nicht mehr als zehn Menschen zusammenfinden, so die offizielle Vorgabe.

Die Freilassinger Grünen-Stadträtin Edeltraud Rilling appelliert an die Menschen, heuer auf das Böllern zu verzichten. Nicht nur verursache ein Feuerwerk viel Müll, Lärm und Feinstaub – es bestehe auch immer die Gefahr, dass sich jemand verletze und die ohnehin schon stark belasteteten Krankenhäuser noch weiter belaste.

In der Stadt Salzburg gibt es in der Nacht des Jahreswechsels wieder ein großes öffentliches Feuerwerk über der Festung und der Altstadt. Dagegen ist in der Stadt Salzburg jegliches privates Feuerwerk verboten.



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