27.12.24
Silvester-Feuerwerk: das solltet ihr beachten
Region - Am Samstag / 28. Dezember startet auch in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land der offizielle Verkauf von Silvester-Feuerwerk.
Der Handel und die Polizei raten dringend: Kauft nur zugelassene Ware mit einer CE- oder BAM-Kennzeichnung. Dieses Siegel garantiere, dass die Ware strengen Sicherheitsstandards entspricht. Diese Sicherheit gebe es bei importierten Böllern aus Osteuropa nicht. Bei solchen Artikeln komme es immer wieder vor, dass sie plötzlich unkontrolliert explodieren und zu schweren Verletzungen führen.
Tischfeuerwerk und Knallfrösche dürfen auch schon an Jugendliche ab 12 Jahren verkauft werden. Ansonsten ist 18 das Mindestalter für den Kauf von Feuerwerk.
Die Raketen dürfen dann nur an Silvester und Neujahr abgeschossen werden. Verboten ist das Abschießen zum Beispiel in der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen.
Infos vom Zoll: Das solltet ihr wissen, wenn ihr Waren aus dem Ausland einführen wollt