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22.08.24

Neuer Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr

Cannabis
Symbolbild
©​ Pixabay

Polizei setzt weiter auf Blutentnahmen 

Region - Für den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr gelten ab heute klare Regeln. Mit dem neuen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut soll es eine ähnliche Grenze geben, wie beim Alkohol auch.

Die Polizei im südlichen Oberbayern will bei Verdacht auf Cannabis-Konsum aber weiterhin Blutentnahmen durchführen – das hat ein Sprecher gegenüber unseren Kollegen von Charivari Rosenheim bestätigt. Denn andere Möglichkeiten eines verlässlichen Tests gibt es derzeit noch nicht flächendeckend.  Wer mehr als den erlaubten Grenzwert im Blut hat, dem drohen 500 Euro Strafe und ein Monat Fahrverbot. Bei Mischkonsum mit Alkohol sogar die doppelte Geldstrafe. Für Fahranfänger unter 21 gilt ein generelles Cannabis-Verbot im Straßenverkehr.



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