10.02.21
Neue Vorgaben für Pendler nach Österreich

Region - Wer aus dem Landkreis Traunstein oder dem Berchtesgadener Land zum Arbeiten nach Österreich pendelt, muss ab Mittwoch / 10. Februar eine weitere Hürde in Kauf nehmen: Eine neue Einreiseverordnung fordert u.a. wöchentlich einen negativen Coronatest.
Ab Mittwoch / 10. Februar gelten strengere Regeln für Pendler: Sie müssen sich nicht nur online vor der Einreise registrieren und in ein Formular eintragen – sie müssen in Zukunft auch jede Woche einen negativen Coronatest machen lassen und vorweisen können. Das Testergebnis dürfe maximal sieben Tage alt sein, sagte der österreichische Innenminister Karl Nehammer. Dabei macht Österreich keinen Unterschied zwischen Berufspendlern und Schülern oder Studenten. Auch wer ein Familienmitglied in Österreich besucht, fällt offiziell unter diese Pendlerregeln.
In der Gegenrichtung gilt die Testpflicht auch für Österreicherinnen und Österreicher, die in Bayern in die Arbeit gehen. Einen solchen Coronatest können Interessierte in einem der regionalen Testzentren machen - hier gibt es Infos und Öffnungszeiten.
Da seit Montag an den bayerisch-österreichischen Grenzen wieder strenger kontrolliert wird, drohen bei der Einreise nach Österreich Staus und Wartezeiten. Die Polizei will u.a. Einkaufsfahrten verhindern.
Das sollten Pendler wissen:
Pendler, die aus beruflichen, familiären oder schulischen bzw. studentischen Zwecken regelmäßig (mindestens 1x monatlich) nach Österreich einreisen, müssen:
- sich online registrieren; die Registrierung ist für eine Woche gültig, sofern sich die dort hinterlegten Angaben nicht ändern.
Generell ist eine neue Registrierung erforderlich, sobald ein neues ärztliches Zeugnis bzw. Testergebnis vorliegt.
- bei der Einreise einen negativen Test (PCR oder Antigen) oder ein in Österreich ausgestelltes Testergebnis nachweisen können; die Probenahme darf zum Zeitpunkt der Einreise maximal 7 Tage alt sein.
Kann der Pendler bei der Einreise kein Testergebnis vorlegen, muss der Test innerhalb von 24 Stunden nachgeholt werden (eine Quarantäne ist in diesem Fall nicht erforderlich).
Wurde der für die Einreise erforderliche Test nicht in Österreich durchführt, wird dieser nur anerkannt, wenn das negative Testergebnis durch ein ärztliches Zeugnis (https://news.wko.at/news/salzburg/II_563_2020_Anlage_C.pdf ) bestätigt wurde.
Ausnahmen gelten u.a. für Personen, die aus einem der folgenden Gründe einreisen:
- Zur Aufrechterhaltung des Güter- und Personenverkehr
- Aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis
- Bei Durchreise durch Österreich
In diesen Fällen ist weder eine Onlineregistrierung erforderlich noch besteht eine Test- bzw. Quarantänepflicht.
Es bestehen derzeit keine Ausnahmen für Personen, die schon einmal (nachweislich) Corona-positiv waren bzw. geimpft sind!
Weitere Details zu den neuen Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Salzburg:
https://news.wko.at/news/salzburg/oesterreich-verschaerft-einreisbestimmungen.html
Eine Übersicht über die kostenlosen Testmöglichkeiten im Land Salzburg finden Sie unter:
https://www.salzburg.gv.at/themen/gesundheit/corona-virus/coronatests
Einen Vordruck für die Pendlerbescheinigung finden Sie hier zum Download:
https://news.wko.at/news/salzburg/Pendlerbescheinigung_AT_Einreise_1.pdf