24.04.20
Maskenpflicht: Das gilt für Autofahrer

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Landkreis Traunstein/Landkreis Berchtesgadener Land - Ab Montag gilt beim Einkaufen, sowie im ÖPNV eine Maskenpflicht in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land. Für Autofahrer gibt es aber keine klare Regelung, so die Polizei auf Anfrage der BAYERNWELLE. Das sogenannte „Vermummungsverbot am Steuer“ ist während der Coronakrise gelockert.
Immer mehr Fußgänger auf der Straße oder Fahrgäste im Bus tragen eine Schutzmaske. Dort sind sie auch ausdrücklich empfohlen, ab Montag im ÖPNV und beim Einkaufen sogar Pflicht. Aber wie sieht es eigentlich beim Autofahren aus? Darf ich mit Mundschutz Autofahren?
Normalerweise gilt beim Autofahren ja ein „Vermummungsverbot“. Es darf also niemand sein Gesicht so weit bedecken oder verhüllen, dass es nicht mehr erkennbar ist. Diese Regel ist im Moment gelockert, hat die Polizei auf BAYERNWELLE-Anfrage erklärt. Schutzmasken sind also erlaubt – wenn mehr Fahrgäste im Auto sitzen, dann sind sie auch sinnvoll.
Der ADAC sagt zu diesem Thema: „Wer sich mit einem Mundschutz hinter das Lenkrad seines Kraftfahrzeugs begibt, der muss darauf achten, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiter auszumachen sind.“ Das sollte bei den gängigen Masken aber kein Problem sein. Also wer von einem Blitzer erwischt wird, der sollte auch mit Schutzmaske im Gesicht noch eindeutig identifizierbar sein.