12.02.24
Kostüme: was erlaubt ist, was nicht...
Region - Der Fasching zwischen Chiemsee und Königssee erreicht seinen Höhepunkt. Am Rosenmontag und Faschingsdienstag gibt es noch viele Faschingsbälle oder Umzüge.
Viele Menschen sind im Alltag verkleidet – als Astronaut, als Arzt oder als Filmheld. Aber Vorsicht: Es gibt auch ein paar Verkleidungen, bei denen Sie Probleme mit der Polizei bekommen können:
Zeichen verfassungswidriger Organisationen
Hakenkreuze oder andere verbotene Symbole sind natürlich auch im Fasching verboten und haben eine Anzeige zur Folge.
Vorsicht mit Uniformen!
Echte Uniformen (zB Polizeiuniformen) sind verboten - oder Uniformen, die täuschend echt aussehen. Auch ein Laie sollte erkennen können, ob es sich um einen echten Polizisten oder einen verkleideten Faschingsfreund handelt.
Zu echt aussehende Waffen
Das gleiche gilt für Kostüme, zu denen zum Beispiel eine Pistole gehört: Auch hier kann es schon strafbar sein, wenn eine Schusswaffe nur echt AUSSIEHT. Auch das kann schon ein Bußgeld nach sich ziehen.
Darf ich mich verkleidet im Auto ans Steuer setzen?
Kommt drauf an! Wer maskiert Autofahren will, sollte wissen: Verkleidungen sind erlaubt, solange sie die Sicht bzw die Reaktionsfähigkeit des Autofahrers nicht einschränken. Eine Gesichtsmaske oder eine Sonnenbrille am Steuer sind also nicht erlaubt.
Hier gibts Infos vom ADAC zu Verkleidungen im Straßenverkehr