13.09.21
Kinder können sich "freitesten"
Landkreise - Die Quarantäne kann für Kinder, die in die Schule oder in eine Kita gehen frühzeitig beendet werden.
Ist das Kind eine enge Kontaktperson gewesen und deshalb in Quarantäne, kann sich das Kind nach 5 Tagen freitesten. Bei einem negativem Testergebnis kann sich das Kind dementsprechend „freitesten“. Das Ergebnis muss allerdings dem Gesundheitsamt per Mail übermittelt werden. Dabei ist aber kein eigener Schnelltest möglich, sondern ein Test muss von einer Fachkraft ausgeführt werden – dann kann das Kind sich frühestens nach 5 Tagen freitesten.
Das Testergebnis dann an: gesundheitsamt@lra-bgl.de