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16.03.22

Impfpflicht ab sofort in Etappen

Impfung
© Symbolbild Pixabay

Region - Auf diesen Tag haben Kliniken, Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen in der Region schon seit Monaten mit Sorge vorausgeblickt: Heute / 16. März tritt die Corona-Impfpflicht für Gesundheitsberufe in Kraft. Unmittelbar soll sie noch keine Auswirkungen haben.

Wer in einer Arztpraxis, im Krankenhaus oder einem Alten- und Pflegeheim arbeitet, muss ab sofort vollständig gegen Corona geimpft oder davon genesen sein. So viel zur Theorie. Wer sich trotzdem nicht impfen lässt, für den können die Gesundheitsämter Berufsverbote verhängen. Allerdings passiert das noch nicht sofort.

So ist der Zeitplan:

Ab sofort / 16. März müssen sämtliche Einrichtungen im Gesundheitsbereich erst einmal ungeimpfte Mitarbeiter in ein Online-Meldeportal eintragen. Die Gesundheitsämter sollen diese Mitarbeiter dann noch einmal offiziell "beraten" und ihnen eine Coronaimpfung empfehlen. Vermutlich frühestens ab Mai kann es Bußgelder für Menschen geben, die sich partout nicht impfen lassen wollen. Das bayerische Gesundheitsministerium rechnet ab Sommer dann mit "Betretungsverboten" - also dass der Altenpfleger dann nicht mehr in das Altenheim eingelassen wird, in dem er arbeitet. Das sind die Regeln für Mitarbeiter, die bereits vor dem heutigen Tag in einer Gesundheitseinrichtung gearbeitet haben.

Wer allerdings ab sofort neu als Mitarbeiter einen Gesundheitsberuf beginnt, der muss bereits nachweisen, dass er / sie vollständig gegen Corona geimpft oder genesen ist. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, kann dafür eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Gesundheitsversorgung soll nicht zusammenbrechen

Die Impfpflicht in Gesundheitsberufen soll in erster Linie Patienten oder Bewohner von Pflegeheimen vor einer Coronainfektion schützen. In der Praxis befürchten viele Gesundheitseinrichtungen aber Versorgungs-Engpässe, wenn die ungeimpften Mitarbeiter irgendwann nicht mehr dort arbeiten dürfen. Annemarie Funke von der Lebenshilfe Traunstein gGmbH sagte zur BAYERNWELLE, dass etwa 20% ihrer Mitarbeiter nicht gegen Corona geimpft seien. Wenn sie nicht mehr arbeiten dürften, dann könne die Lebenshilfe ihre Versorgungsangebote nicht mehr aufrecht erhalten. Laut Funke soll es so weit aber nicht kommen können: die Gesundheitsämter prüften regelmäßig, "ob die Einrichtungen ihrem Versorgungsauftrag noch nachkommen könnten." Das solle in jedem Fall gewährleistet bleiben - was auch immer das dann in der Praxis konkret bedeutet.



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