03.08.21
Hochwasser-Soforthilfen für weitere Betroffene
Landkreise Traunstein / Rosenheim - Auch Bürger aus den Landkreisen Traunstein und Rosenheim können ab Mittwoch / 4. August Hochwasserhilfe vom Staat beantragen, wenn ihnen durch Hochwasser in den letzten Wochen Schäden entstanden sind.
Das bayerische Finanzministerium hat seine Hochwasser-Soforthilfen jetzt erweitert. Ab 4. August sollen Betroffene bei ihrem zuständigen Landratsamt ein Formular ausfüllen können – entweder digital oder in Papierform. Zur Linderung der ersten Not gewährt der Freistaat Bayern pro Haushalt 5.000 Euro Soforthilfe. Bei Ölschäden an Gebäuden sind es 10.000 Euro.
Bisher gab es diese Soforthilfe in der Region nur für Geschädigte aus dem Berchtesgadener Land. Da aber zum Beispiel auch in Bad Endorf, Aschau oder Reit im Winkl schwere Hochwasserschäden entstanden sind, hat der Freistaat sein Hilfsprogramm jetzt erweitert.
Weitere Informationen gibt es HIER