20.06.17
Hitzefrei – wer entscheidet das eigentlich?

Pause gemacht.
Schüler lieben diesen Satz, Lehrer verdrehen schlichtweg nur noch die Augen: „Bekommen wir heute Hitzefrei?“
Doch wer entscheidet eigentlich, ob es hitzefrei gibt, oder nicht? Fakt ist: es gibt weder ein Gesetz, noch eine rechtsverbindliche Regelung, die besagt: „Ab einer bestimmten Temperatur ist Schluss mit Arbeiten.“ Das besagt auch das Bayerische Kultusministerium auf seiner Internetseite.
Es gibt keine fixe Temperatur, ab der es zum Unterrichtsausfall kommt. Es obliegt einzig und allein der Schulleitung einer jeden Schule, ob es hitzefrei gibt. Sollte ein vernünftiger Unterricht nicht mehr möglich sein, weil es im Klassenzimmer unerträglich heiss ist, dann sollte die Schule hitzefrei geben.
Dabei muss die Schule nämlich beispielsweise berücksichtigen, ob im Fall von Hitzefrei auch alle Schüler sicher nach Hause kommen. Das heißt die schulischen Gesamtumstände spielen beim Thema "Hitzefrei" auch immer eine entscheidende Rolle.
Und wie sieht es im Betrieb aus?
Auch da muss der Chef gewährleisten, dass ein konzentriertes Arbeiten möglich ist. Allgemein gilt: hat es in einem Büro mehr als 26 Grad, dann sollte der Chef tätig werden (hitzefrei oder Klimaanlage oder kühle Getränke). Wenn sich die Arbeitszeit flexibel legen lässt, dann können Mitarbeiter vielleicht auch mal früher anfangen oder später kommen. Generell gilt: wenn die Temperatur in einem Raum mal auf 35 oder mehr Grad steigt, dann drohen gesundheitliche Beschwerden (Kreislaufprobleme, Schwindel, Übelkeit). Und so weit sollte es nicht kommen.
Angelina Kwoczalla & Markus Gollinger, BW-Redaktion