16.12.20
Harter Lockdown bis ins neue Jahr
Landkreise Berchtesgadener Land/Traunstein - Ab Mittwoch, den 16. Dezember tritt bei uns ein harter Lockdown in Kraft. Darauf haben sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten am Sonntag geeinigt.
Diese Beschlüsse gelten vom 16. Dezember bis zum 10. Januar:
- In ganz Bayern werden die Schulen und Kitas geschlossen. Eine Notbetreuung ist eingerichtet - für Kinder, die nicht von ihren Eltern beaufsichtigt werden können.
- Von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr gilt in ganz Bayern eine Ausgangssperre. Sie gilt auch an den Weihnachtstagen. Die Kirchengemeinden sind dringend angehalten, ihre Christmetten vorzuverlegen, sodass die Gottesdienstbesucher bis 21.00 Uhr wieder daheim sind. Ausnahmen von der Ausgangssperre: die Fahrt in die Arbeit, medizinische Notfälle oder auch wenn der Hund dringend raus muss.
- Die vorgegebene Ausgangssperre gilt auch an Silvester.
- Verstöße gegen die Ausgangssperre werden mit Bußgeldern von 500 Euro bestraft
- Das private Treffen ist weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt mit maximal 5 Personen beschränkt, die aus maximal zwei Hausständen stammen dürfen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt: Hier ist die Zahl nicht begrenzt. Das gilt für Treffen in der Öffentlichkeit, aber auch in Privaträumen.
- Alkoholverbot im öffentlichen Raum. Auch Feiern im öffentlichen Raum sind untersagt.
Der Einzelhandel schließt vom 16. Dezember bis zum 10. Januar
Weiterhin öffnen dürfen: Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Reformhäuser, Apotheken- und Sanitätseinrichtungen, Optiker, Hörgeräteakkustiker, Drogerien, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungshändler, Tierbedarfsmärkte, Weihnachtsbaumverkauf, Physiotherapieeinrichtungen und der Großhandel.
Geschlossen bleiben: Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios.
Folgende Dienstleistungen sind weiter erlaubt: Handwerkerbesuche in Notfällen, Haushaltshilfen / Putzhilfen.
Diese Regeln gelten an Weihnachten:
Vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 werden die geltenden Kontaktbeschränkungen gelockert. In dieser Zeit ist ist ein Treffen mit vier über den Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahren aus dem engsten Familienkreis erlaubt. Das bezieht sich auf Ehegatten, Lebenspartnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten, Geschwistern und Geschwisterkindern. Eine Verschärfung ist vom jeweiligen Infektionsgeschehen in den Landkreisen abhängig.
Auch an Weihnachten gilt die Ausgangssperre (21.00 bis 5.00 Uhr). Wenn also der Besuch am Heiligen Abend bis 21.00 Uhr nicht rechtzeitig heim kommt, dann dürfen die Angehörigen bei Ihnen übernachten.
Diese Regeln gelten an Silvester und Neujahr:
Bundesweit gilt an Silvester und am Neujahrstag ein An- und Versammlungsverbot. Auf öffentlichen und publikumsträchtigen Plätzen wurde ein Feuerwerksverbot festgelegt. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr verboten. Außerdem wird dringend dazu abgeraten, selbst ein Feuerwerk zu zünden.
Informationen für Jäger: Jagen und Arbeiten im Jagdrevier ist ein triftiger Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung (Bewegung an der frischen Luft). Jedoch sind die Regelungen zur Ausgangssperre ab 21.00 Uhr einzuhalten. Einen Ausnahmegrund stellt die Jagd auf Schwarzwild zur Bekämpfung der afrikanischen Schweinepest dar und begründet den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung während der nächtlichen Ausgangssperre.
Zum Nachhören:
So funktioniert Einkaufen im Lockdown:
So laufen die Weihnachtsvorbereitungen im Lockdown:
Das ist an den Weihnachtstagen erlaubt
So funktionieren Sport und Bewegung im Lockdown: