28.12.20
Geschenke-Umtausch in Lockdownzeiten
Landkreise Traunstein / BGL - Der momentane Lockdown in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land macht auch das Umtauschen von Weihnachtsgeschenken kompliziert. Denn die meisten Geschäfte und Kaufhäuser sind noch mindestens bis 10. Januar geschlossen.
Handelsvertreter sagen aber: Ein Umtausch von nicht passenden Geschenken sei auch danach noch möglich. Der Kunde habe zwar keinen Anspruch darauf – die meisten Händler seien aber so kulant und nähmen Geschenke zurück, die dem Beschenkten nicht gefallen oder passen. Voraussetzung: Sie haben den Kassenzettel noch.
Einfacher ist es, wenn das Geschenk online bei einem offiziellen Händler gekauft wurde: In diesem Fall können Sie den Kauf problemlos widerrufen, solang er noch nicht länger als vierzehn Tage zurückliegt