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13.05.20

Gastronomie bereitet Wiedereröffnung vor 

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© Pixabay

Landkreise Traunstein / BGL – Leere Stühle, leere Gläser, leere Restaurants. Die Gastronomie ist ein der der Branchen, die mit am längsten ihre Türen geschlossen halten musste. Doch ab Montag kann es wieder los gehen. Ab 18. Mai dürfen sämtliche Restaurants ihre Gäste im Außenbereich bewirten (also zum Beispiel im Biergarten).

Eine frohe Botschaft für alle Wirtsleute der Region. Denn die Durststrecke war lange genug. Wie Rudi Zeif, Wirt vom Sailer Keller und vom Bräustüberl in Traunstein im BAYERNWELLE-Interview erzählt, reiche das „To-Go-Geschäft“ nämlich bei weitem nicht, um die Kosten zu decken. „Es freut uns, dass so viele das Angebot angenommen haben und uns unterstützt haben. Es ist in jedem Fall besser als gar nichts! Im Endeffekt ist es aber doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Rudi Zeif.

Die Haupteinnahmen kommen durch Veranstaltungen wie Hochzeiten, Feste, Geburtstage. Durch den Tourismus, Busreisen, die einkehren. All das wird es aber trotz Wiedereröffnung am Montag weiterhin noch nicht geben. Deshalb bleibt es weiter ungewiss, ob die Restaurants überleben können. Die nächsten Wochen und Monate seien laut Rudi Zeif entscheidend. Kommen genügend Leute? Oder haben sie noch Angst? Und bringt alles zusammen dann doch genügend Umsatz?

Aber Rudi Zeif zeigt sich zuversichtlich und optimistisch, dass es jetzt bergauf gehen kann. Vor allem deshalb, weil sie im Sailer Keller genügend Platz haben, um genügend Abstand zwischen den Tischen zu halten. Kleinere Restaurants haben es da schon schwerer. „Wer am Ende dann nur zwei, drei Tische aufstellen kann, für den lohnt es sich dann erst gar nicht, das Restaurant überhaupt wieder aufzumachen", so Zeif.

So werden bestimmt auch nicht alle Lokale ab Montag Gäste draußen bewirten können. Und auch dann nicht, wenn es wieder erlaubt ist, drinnen zu sitzen. Das wäre ab 25. Mai wieder möglich. Für viele Restaurants kann es aber zu viel Aufwand für zu wenig Umsatz bedeuten.

Trotzdem. Bei einigen Restaurants der Region können wir ab Montag im Außenbereich sitzen und essen. Das ist täglich bis 20.00 Uhr unter bestimmten Auflagen erlaubt. Zum Beispiel muss zwischen den einzelnen Tischen 1,5 Meter Abstand gehalten werden. Service- und Küchenpersonal muss Mundschutz tragen, genau wie wir Gäste. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, bis wir am Tisch sitzen - dann darf die Maske abgenommen werden.

„Ganz genaue Einzelheiten haben wir allerdings noch nicht bekommen“ , erzählt Rudi Zeif weiter. „In den nächsten Tagen sollen wir von der Politik Genaueres erfahren.“ Er rät uns allen, vorher unbedingt zu reservieren. So können die Restaurants besser planen und die Plätze gut verteilen. Außerdem müssen alle Gäste die Kontaktbeschränkung beachten. Aktuell ist es erlaubt, sich mit Personen aus einem weiteren Haushalt zu treffen. Das gilt auch im Biergarten. Die Wirtsleute müssen hier auf die Gäste vertrauen, dass sie diese Regel befolgen. Nachkontrollieren ist schlicht und ergreifend für die Kellner nicht möglich oder mit sehr viel Aufwand verbunden.

Wenn wir ab Montag so oft wie möglich in den Biergarten gehen und gut essen und trinken, dann können wir unseren Restaurants helfen, ihre Kosten abzudecken - damit sie nach und nach wieder auf die Beine kommen können.

 



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