04.02.25
Euregio-Tagung zum Thema "Cannabis"
Region - Zehn Monate nach der Legalisierung von Cannabis in Deutschland fällt das Fazit der Justiz in der Region durchwachsen aus.
Das neue Gesetz sollte eigentlich dafür sorgen, dass mehr Konsumenten ihr Gras bei legalen Anbauvereinen kaufen und nicht auf dem Schwarzmarkt. Tatsächlich sagt Fabian Meixner von der Staatsanwaltschaft Traunstein, der Schwarzmarkt sei immer noch die Bezugsquelle Nummer 1. Das liegt demnach auch daran, dass der Freistaat immer noch keinen einzigen Anbauverein in Bayern offiziell genehmigt hat.
Das Thema Cannabis betrifft dabei vor allem Erwachsene. „Neun von zehn Jugendlichen kiffen nicht“, sagte Martin Heyn vom Landesamt für Gesundheit jetzt bei einer Fachtagung der Euregio in Salzburg. Dabei ging es auch um Präventions- und Jugendarbeit.
So sind die gesetzlichen Regeln zum Thema "Cannabis" in der Region
In Deutschland ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis seit 1. April 2024 für Erwachsene straffrei. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis.
Für den Konsum von Cannabis / Kiffen gilt: Genug Abstand (100 Meter) zum Beispiel zu Schulen oder Spielplätzen. Das soll dem Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen.
In Österreich dagegen sind Besitz, Konsum sowie der An- und Verkauf von Cannabis grundsätzlich verboten. Das sollte jeder wissen, der (auch nur kleine Mengen) Cannabis von Bayern nach Salzburg oder Tirol mitnimmt.