12.11.24
Die elektronische Patientenakte für alle!
Ab Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingeführt. Patienten müssen der Nutzung aktiv widersprechen, wenn sie ihre Daten nicht digital speichern lassen möchten. Ziel der ePA ist es, die medizinische Versorgung zu verbessern. Gesundheitsdaten wie Befunde, Medikamente und Arztberichte sollen zentral gespeichert werden und verfügbar sein.
In Notfällen und besonders im Rettungsdienst gilt: Jede Minute kann Leben retten. Häufig fehlen den Ärzten in genau solchen Notfällen oftmals folgende Informationen: Gibt es Vorerkrankungen oder Allergien? Welche Medikamente werden eingenommen? Bislang müssen die Mediziner diese entscheidenden Angaben oft zeitaufwendig zusammensuchen. Das soll sich künftig ändern, und zwar mit der elektronischen Patientenakte (ePA). Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Gesundheitsakte, in der medizinische Daten von Patienten zentral gespeichert werden. Die sogenannte ePA ermöglicht den einfachen Austausch von Befunden, Diagnosen, und Therapieplänen zwischen medizinischen Fachkräften, Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleistern. Auch der Datenschutz soll gewährleistet sein, denn Patient haben die volle Kontrolle zu entscheiden, wer Zugriff auf die eigene elektronische Patientenakte hat. Ziel der ePA ist es, die medizinische Versorgung zu verbessern und Doppeluntersuchungen zu vermeiden.
Alle weiteren Informationen zur elektronischen Patientenakte für alle, findet ihr beim Bundesministerium für Gesundheit.