06.12.21
Corona: Landkreise keine "Hotspot-Regionen" mehr
Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land - Die 7-Tage Inzidenz für die Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land liegt am Sonntag den fünften Tag in Folge unter einem Wert von 1.000. Das Landratsämter Traunstein und Berchtesgadener Land haben bereits angekündigt, dass damit ab dem 6. Dezember, die Lockdown-Regelungen in der Region aufgehoben werden.
Das bedeutet, dass unter anderem Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie Kinos, Museen, Bäder und Fitnessstudios wieder öffnen dürfen. Dort gilt die 2Gplus-Regelung. Lediglich Geimpfte und Genesene, die sich zusätzlich negativ testen lassen, dürfen eintreten. Auch Die Gastronomie, sowie die Hotellerie dürfen wieder öffnen. Wer jedoch – egal ob außen oder innen – im Wirtshaus essen und trinken will, der muss entweder geimpft, oder genesen sein.
Diese Regeln gelten in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land:
Folgende Bereiche dürfen unter 2Gplus für Besucher öffnen:
- Die Nutzung von Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen (z.B. Kinos, Museen, Bäder, Fitnessstudios) ist wieder zulässig.
- Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten sind wieder möglich.
- Für Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen gilt 2G.
- Weihnachtsmärkte bleiben untersagt.
Für alle Bereiche gilt: Insbesondere in Gebäuden und geschlossenen Räumlichkeiten dürfen maximal 25 % der regulären Besucherkapazität genutzt werden. Die zulässige Höchstteilnehmerzahl bestimmt sich im Übrigen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist.
Folgende Bereiche dürfen unter 2G für Kunden/Gäste öffnen:
- Gastronomiebetriebe dürfen wieder öffnen.
- Der Betrieb von Diskotheken, Bars und reinen Schankwirtschaften ist untersagt.
- Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr besteht eine Sperrstunde.
- Die 2G-Regelung ist ab sofort auch für den Außenbereich anzuwenden.
- Körpernahe, nichtmedizinische Dienstleistungen (z.B. Kosmetiker, Nagelstudios) dürfen wieder öffnen.
- Beherbergungsbetriebe dürfen auch für touristische Zwecke wieder öffnen.
- Außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung sind wieder zulässig. Hochschulen dürfen Präsenzveranstaltungen wieder durchführen.
- Für die Durchführung von Prüfungen können Personen abweichend mit einem PCR-Test zugelassen werden (=3Gplus)
- Bibliotheken und Archive können wieder öffnen.
Handels- und Dienstleistungsbetriebe:
- Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf nicht höher als ein Kunde je 10 m² Fläche sein.
- Beachte: Ab Mittwoch, 08.12.2021 ist ein Besuch von Ladengeschäften nur noch unter 2G-Bedingungen gestattet, soweit sie nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs dienen.
Was bedeutet 3G plus, 2G und 2Gplus:
3Gplus-Regelung
- Geimpft
- Genesen
- PCR-Getestet (max. 48 Stunden alt)
- Gleichgestellt: Kinder bis zum 6. Geburtstag, noch nicht eingeschulte Kinder und Schüler, die regelmäßig der Testung im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
2G-Regelung*
- Geimpft
- Genesen
- Gleichgestellt: Kinder, die das 12. Lebensjahr + 3 Monate noch nicht vollendet haben
2Gplus-Regelung*
- Geimpft + negativer Schnelltest (max. 24 Stunden alt)
- Genesen + negativer Schnelltest (max. 24 Stunden alt)
- Gleichgestellt: Kinder, die das 12. Lebensjahr + 3 Monate noch nicht vollendet haben
*Ungeimpfte Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahre, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, können in der Gastronomie, dem Beherbergungswesen sowie zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten zugelassen werden.