22.12.20
Christbaum nicht selbst fällen, sonst...
Landkreise Traunstein / BGL - Ein geschmückter Christbaum gehört in der Region zur jährlichen Tradition. Zwei Tage noch, dann ist Heiligabend – wer jetzt noch einen Christbaum braucht, sollte nicht eigenmächtig handeln.
Ein geklauter oder ein eigenmächtig gefällter Baum aus einem fremden Wald kann richtig teuer werden. Das sind gleich zwei Straftaten. Zum einen ist es Hausfriedensbruch, zum anderen Diebstahl. Teuer wird’s, wenn der Baum dann aus einem Naturschutzgebiet oder einem geschützten Wald kommt. Je nach Fall kann das eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro sein.
Deshalb: Kaufen Sie Ihren Baum bei einem ausgeschrieben Christbaumverkäufer aus der Region. Christbaumverkauf ist trotz Lockdowns weiter erlaubt.