02.04.24
Cannabis, die Polizei und der Grenzverkehr
Region - Cannabis ist seit 1. April unter gewissen Voraussetzungen in Deutschland legal. Auch in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land dürfen Erwachsene ab sofort bis zu drei Hanfpflanzen daheim anbauen und bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen. Die Polizei bereitet sich auf schwierige Kontrollen vor.
Das neue Cannabis-Gesetz regelt einige Dinge neu. Es ist klar festgelegt, wer wie viel Cannabis besitzen darf. Und es ist festgelegt, dass Erwachsene grundsätzlich kiffen dürfen – allerdings nicht überall. „So darf in der Nähe von Personen unter 18 Jahren sowie in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen und öffentlich zugänglichen Sportstätten nicht konsumiert werden“, sagt Polizeisprecher Daniel Katz vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd. „Sichtweite“ heißt: Ein Abstand zu solchen Einrichtungen von mindestens 100 Metern. So viel zur Theorie. In der Praxis sagt Florian Leitner von der Gewerkschaft der Polizei: „Die Kolleginnen und Kollegen können schlecht mit dem Metermaß um die Schulen und Kindergärten herumgehen und schauen: Wer befindet sich beim Kiffen in der Sperrzone und wer nicht?“ Auch deswegen lehnt die Gewerkschaft das neue Cannabisgesetz ab: Es bringe viele neue Regeln, die kaum zu kontrollieren seien. Das gelte zum Beispiel auch für die Regel mit den drei Pflanzen im Heimanbau.
Hier beantwortet das Bundesgesundheitsministerium wichtige Fragen zu den neuen Cannabisregeln
Kiffen und der Straßenverkehr
Die Polizei und der ADAC appellieren dringend: Wer gekifft hat, sollte danach nicht ins Auto oder aufs Motorrad steigen. Cannabis beeinträchtige die Fahrtauglichkeit und hier vor allem das Reaktionsvermögen, sagt Frederik Sperber vom ADAC im BAYERNWELLE-Interview: „Aus Fahrsimulations-Studien weiß man beispielsweise, dass Cannabiskonsumenten oft Schwierigkeiten haben, eine gerade Fahrlinie zu halten.“ Genau wie beim Alkohol, gibt es auch bei Cannabis einen Grenzwert im Körper, der nicht überschritten werden darf. Sonst drohen auch bei einem Cannabis-Verstoß ein Bußgeld oder sogar der vorübergehende Verlust des Führerscheins.
Hier gibt es weitere Infos zu "Cannabis im Straßenverkehr"
Wie stellt die Polizei fest, ob jemand Cannabis konsumiert hat?
Es gibt typische körperliche Anzeichen (zum Beispiel geweitete Pupille, gerötete Augen). Hat die Polizei einen Verdacht, dann macht sie einen offiziellen Drogentest. In Frage kommen eine Urinprobe oder eine Blutentnahme im Krankenhaus. Der Cannabis-Wirkstoff THC ist im Körper auch nach drei oder vier Tagen noch nachweisbar – bei regelmäßigem Konsum oft sogar noch nach Wochen.
Möglicherweise „Drogentourismus“ aus Österreich
Seit 1.April gibt es dies- und jenseits der Grenze eine unterschiedliche Rechtslage. In Österreich ist der Kauf und der Besitz von Cannabis weiter strafbar. In Deutschland ist er unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Das werde zu einer Art „Drogentourismus“ führen, glaubt die österreichische Polizei. Es sei also zu erwarten, dass Salzburger oder Tiroler über die Grenze fahren, sich in Bayern mit Cannabis eindecken und damit dann wieder heimfahren nach Österreich. Das ist verboten – und das will die Polizei in Österreich mit verstärkten Kontrollen auch unterbinden.
Eine Ausnahme gibt es: Wer als Österreicher einen Wohnsitz in Deutschland hat, kann in Deutschland auch offiziell Mitglied in einem Cannabis-Club werden und so legal an sein Cannabis kommen.