13.03.20
Bürgertelefon - die häufigsten Fragen zu Corona-Verdachtsfällen
Landkreise Traunstein / Berchtesgadener Land - Sie wollen sich in ihrem Landkreis per Bürgertelefon erkundigen? Wir beantworten die häufigsten Fragen.
Warum müssen enge Kontaktpersonen für 14 Tage zu Hause bleiben?
Weil innerhalb von 14 Tagen die Erkrankung ausbrechen kann. Bei diesen engen Kontaktpersonen wird eine Diagnostik auf Corona in Form eines Rachenabstriches durchgeführt. Auch bei negativem Ergebnis müssen die Kontaktpersonen für 14 Tage zuhause bleiben.
Warum?
Weil trotz negativem Ergebnis innerhalb von 14 Tagen die Erkrankung ausbrechen kann.
Ich komme aus einem Risikogebiet. Was soll ich machen?
Wenn es Ihnen gut geht und Sie keine Symptome haben, dann ist nichts zu veranlassen. Achten Sie nur die nächsten 14 Tage auf ihre Symptome, wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Halsschmerzen. Bei Symptomen wenden sich bitte telefonisch an dem Hausarzt. Kontakte von Kontaktpersonen zählen nicht als Kontakte im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. In diesen Fällen ist nichts zu veranlassen
Ich komme aus einem Risikogebiet und habe Symptome (Verdachtsfall). Was soll ich machen?
Wenden sie sich bitte telefonisch an den Hausarzt oder an den hierfür eingerichteten Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns unter der Telefonnummer 116 117. Für die Behandlung und Diagnostik (Rachenabstrich) ist der Hausarzt oder der Dienst unter 116 117 zuständig.
Mein Freund / Bekannter kommt aus einem Risikogebiet und hat keine Symptome. Was soll ich machen, auf was soll ich achten?
Nichts.
Mein Freund / Bekannter kommt aus einem Risikogebiet und hat Symptome. Was soll ich machen, auf was soll ich achten?
Er gilt als Verdachtsfall und muss sich telefonisch an den Hausarzt wenden. Bei Ihnen ist vorerst nichts zu veranlassen. Erst die Bestätigung der Erkrankung werden die Ermittlungen aufgenommen. In diesem Fall meldet sich der Hausarzt oder Sie bei dem zuständigen Gesundheitsamt.
Ich habe Kontakt mit einem Erkrankten gehabt. Die Erkrankung ist nachgewiesen. Was soll ich machen?
Bitte melden Sie Ihre Kontaktdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer) an das jeweilige Gesundheitsamt in den Landkreisen Traunstein oder Berchtesgadener Land. Die Amtsärzte nehmen den Kontakt zu Ihnen auf. Ein Verdachtsfall ist definiert als Aufenthalt in Risikogebieten bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn und unspezifische Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber oder Durchfall.
Oder
Kontakt zu einem bestätigten Fall bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn und unspezifischen Krankheitssymptome, wie Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber und Durchfall.
Wir waren in Urlaub im Risikogebiet. Muss mein Sohn oder Tochter (Schüler) daheimbleiben, auch wenn er oder sie gesund ist?
Ja, der Schüler muss 14 Tage nach Rückkehr daheimbleiben. Aber Erwachsene ohne Symptome müssen nicht daheimbleiben. Sie dürfen in die Arbeit und sind von dieser Regelung nicht betroffen (Regelung des Bayerischen Innenministeriums)
Wir waren in Urlaub im Risikogebiet und mein Sohn ist nun erkrankt. Was soll ich machen?
Das ist ein Verdachtsfall: Der Schüler muss zuhause bleiben, bis geklärt ist, ob eine Corona-Erkrankung vorliegt. Er soll sich telefonisch beim Hausarzt oder der 116117 melden zwecks Diagnostik, d.h. Rachenabstrich. Darüber hinaus muss er für 14 Tage zuhause bleiben, egal ob er an Corona erkrankt ist oder nicht.
Alle Schüler aus Risikogebieten müssen 14 Tage nach Rückkehr zu Hause bleiben, auch die ohne Symptome.
Mein Sohn (Schüler) und ich hatten Kontakt zu gesunden Reiserückkehrern. Was sollen wir machen?
Es besteht keine Infektionsgefahr für Sie. Es ist nichts zu unternehmen.
Mein Sohn (Schüler) und ich hatten Kontakt zu kranken Reiserückkehrern. Was sollen wir machen?
Zunächst ist es wichtig, dass sich die kranken Reiserückkehrer nach telefonischer Voranmeldung beim Hausarzt testen lassen. Beim negativen Test der kranken Reiserückkehrer ist nichts zu veranlassen oder zu beachten. Bei positiven Test der Reiserückkehrer, mit denen Sie Kontakt hatten, sollten Sie sich beim Gesundheitsamt per E-Mail oder telefonisch melden.