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08.10.24

Bewährungsstrafe wegen Beihilfe zum Drogenhandel

Justiz Richter
©Pixabay

Laufen - der Verurteilte sollte als Zwischenstation zwischen "Sender" und "Empfänger" fungieren. Das berichtet die Passauer Neue Presse. 

Der Besteller hatte je ein Kilogramm Haschisch, Ecstasy und Amphetamin im Darknet bestellt. Die Postadresse des 23-jährigen verurteilten Trostbergers war der Zwischenstopp auf dem Weg vom Sender zum Kunden. Dieser Kunde ist laut Zollzeugin gegen eine Kaution von 200.000 Euro auf freiem Fuß. Zollfahnder waren auf das Drogenpaket aufmerksam geworden.

Staatsanwältin Theresia Pilz forderte eine Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten: der 23-Jährige habe keine Vorstrafe und sei geständig gewesen. Andererseits sei die erhebliche Drogenmenge nicht zu unterschätzen. Verteidiger Michael Vogel sah das ähnlich, argumentierte aber, die Annahme eines Pakets sei „die unterste Form der Beihilfe“ zu Drogendelikten. Im „letzten Wort“ beteuerte der Angeklagte, er habe „keinen Kontakt mehr zu den ganzen Leuten“.

Das Gericht verurteilte den Trostberger zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten mit dreijähriger Bewährung. Kleine Bedenken hinsichtlich der Bewährung habe das Gericht gehabt wegen seines Lebensstils. Er habe sich festgesetzt bei den Eltern, arbeite nicht und habe keine Ausbildung. Deshalb bekommt der Trostberger einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Darüber hinaus muss der 23-Jährige 250 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Sollte er eine Ausbildungsstelle oder einen Job finden, seien Änderungen denkbar. Zudem muss er regelmäßig zum Drogentest. 



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