09.12.19
Auch in Bayern gibt es keine Ausnahmen

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Landkreis Traunstein/Landkreis Berchtesgadener Land/Salzburg - Seit über einem Monat sind die Gaststätten in Salzburg rauchfrei. Besonders hart ist das für die Shisha-Bars, denn für sie gibt es in Österreich keine Ausnahme. Shisha-Bar-Besitzer formieren sich jetzt und wollen Ausnahmen erwirken - gemäß dem scheinbaren Vorbild Bayern.
Entgegen vieler Annahmen und Berichte ist die Lage in Bayern jedoch gleich. Auch in Bayern werden Shisha-Bars vom Rauchverbot nicht ausgenommen. Darauf weist das Landratsamt Berchtesgadener Land ausdrücklich hin. Auch in Bayern ist das Rauchen von Wasserpfeifen in Gaststätten verboten, sofern sie Tabak enthalten. Das regelt das bayerische Gesundheitsschutzgesetz.
Shishas dürfen nur dann in Innenräumen von Kneipen und Bars geraucht werden, wenn sie mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten ohne den Zusatz von Tabak brennen. Wer gegen das Rauchverbot in Bayern verstößt muss Bußgeld bezahlen und das betrifft sowohl den Gast, als auch den Wirt.
Seit dem 01. November gilt das Rauchverbot auch in Österreich. Aktuell klagen einige Salzburger Gastwirte über Umsatzeinbußen, insbesondere unter der Woche.
So läuft es bisher in Salzburg
Seit Anfang November gilt das Rauchverbot in Österreich. Der ORF zieht in Salzburg eine erste Bilanz: dort beklagen Wirte einen Umsatzrückgang von zehn bis 15%.
Die Umsetzung funktioniere dennoch. Wie der ORF berichtet - und er beruft sich dabei auf das Strafamt der Stadt Salzburg - hat es seit der Einführung des Rauchverbots neun Anzeigen wegen Nicht-Einhaltung in der Stadt Salzburg gegeben.