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01.09.21

Arbeitslos melden ab heute wieder vor Ort

Agentur für Arbeit
© Gewerkschaft NGG

Region - Wer sich ab heute arbeitslos meldet, muss dies wieder persönlich vor Ort in der Arbeitsagentur machen. Darauf hat die Arbeitsagentur Traunstein hingewiesen.

In den Monaten der Coronapandemie war das anders. Da war es möglich, sich telefonisch oder online arbeitslos zu melden. Das sollte die persönlichen Kontakte in den Amtsstuben verringern. Heute kehren die regionalen Arbeitsagenturen aber wieder zur Normalität zurück. Das heißt: Wer sich arbeitslos melden will, muss dies wieder verpflichtend vor Ort in der Geschäftsstelle der Arbeitsagentur machen.

Hier ist die Mitteilung der Arbeitsagentur im Wortlaut:

"Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen. Das heißt: Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden.

Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September 2021 bundesweit. Über Änderungen, z.B. bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur für Arbeit Traunstein rechtzeitig. Für die Jobcenter gelten die jeweils örtlichen Regelungen.

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Die Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit in den Landkreisen Traunstein, Berchtesgadener Land und Mühldorf haben von 09.00 – 12.00 Uhr, im Landkreis Altötting von 08.30 – 11.30 Uhr wochentags geöffnet.

Wegen der andauernden Pandemie sollten jedoch längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen vermieden werden. Deswegen empfiehlt die Agentur für Arbeit Traunstein ihren Kundinnen und Kunden, vorher über die regionale Service-Hotline 0861 / 703 – 555 einen Termin zu vereinbaren.

Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung - aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden.

Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant."



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