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31.08.22

Ab sofort ist in vielen Bereichen Energiesparen angeordnet

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© BAYERNWELLE-Archiv

Landkreise Traunstein / Berchtesgadener Land – Deutschland soll in diesem Herbst und Winter Energie sparen. Deswegen hat das Bundeswirtschaftsministerium einige Vorgaben zum Energiesparen gemacht, die ab 1. September gelten.

Wer davon in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land betroffen ist und wer nicht, das fassen wir hier zusammen. Das sind die Energiesparregeln ab 1. September:

Viele öffentliche Beleuchtungen bleiben nachts aus

Leuchtreklamen an Geschäften und Werbebeleuchtungen sind bisher noch oft die ganze Nacht an. Das soll sich ab September ändern. Nach 22.00 Uhr sollen diese Lichter ausgehen. Das gleiche gilt für Denkmäler wie Kirchen, die auch nachts derzeit noch oft durchgehend angeleuchtet werden. Dagegen soll die Straßenbeleuchtung auch weiter nachts eingeschaltet bleiben. Das sei wichtig, damit sich vor allem Frauen nachts auf der Straße sicher fühlen könnten, sagt Gerhard Marx von der Energieagentur Südostbayern. Ob Schaufenster auch nachts beleuchtet werden, kann jeder Geschäftsinhaber selbst entscheiden.

Die Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden

In diesem Herbst und Winter sollen die Räume in vielen öffentlichen Gebäuden nur noch auf maximal 19 Grad beheizt werden. Das gilt zum Beispiel für Rathäuser, Museen, Restaurants, Geschäfte oder Gerichtsgebäude. Flure oder größere Hallen sollen möglichst gar nicht mehr geheizt werden. Geschäfte dürfen die Ladentür nicht offenstehen lassen, weil sonst Heizwärme verloren geht. Nicht betroffen  sind Krankenhäuser, Pflegeheime oder andere soziale Einrichtungen auch bei uns zwischen Chiemsee und Königssee. Heizungsbauer warnen allerdings: Mit sinkender Raumtemperatur steige die Gefahr von Schimmelbefall.

Das Wasser aus dem Hahn ist nicht mehr ganz so heiß

Betroffen sind auch hier öffentliche Behörden, Gerichte, Kinos oder Museen: Hier wird das Wasser am Waschbecken fast ausschließlich zum Händewaschen verwendet. Dieses Wasser soll ab sofort kalt sein. Dort, wo das Warmwasser zentral erwärmt wird, muss die Temperatur abgesenkt werden - aber nur so weit, wie es erforderlich ist, um das Risiko von Legionellen im Trinkwasser zu vermeiden. Und das bedeutet: Das Wasser aus dem Hahn muss mindestens 55 Grad heiß sein, wenn Sie das heiße Wasser voll aufdrehen. Keine Einschränkungen bei der Wassertemperatur gibt es zum Beispiel in Schulen, Kindergärten, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen. Auch Wohnhäuser sind nicht betroffen.

Gibt es auch Energiespar-Vorgaben für Privatpersonen?

Kaum. Erwähnenswert ist allenfalls dies hier: Wer einen privaten Pool hat (egal ob im Haus oder im Garten), darf diesen Pool ab 1. September nicht mehr mit Gas oder Strom beheizen.

Völlig ungeklärt ist noch, ob irgendjemand das Einhalten dieser Regeln überwachen soll.

Bad Reichenhall geht beim Energiesparen sogar noch weiter

Die Stadt Bad Reichenhall hat am Dienstag noch weitere Maßnahmen angekündigt, um Energie zu sparen. So sollen die städtischen Brunnen schon Ende Oktober in den "Winterschlaf" gehen - früher als sonst. Damit verbrauchen die Pumpen weniger Strom. Außerdem sollen die städtischen Sporthallen in diesem Winter nicht beheizt werden (außer zum Vermeiden von Gebäudeschäden) und die Weihnachtsbeleuchtung im Advent soll nur von 16.30 Uhr bis 20.00 Uhr brennen.



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