21.03.20
Ab sofort gelten Ausgangsbeschränkungen
Landkreise Traunstein / Berchtesgadener Land - Seit Samstag 0.00 Uhr gelten auch für unsere Region noch strengere Ausgangsbeschränkungen.
Der Freistaat Bayern will damit erreichen, dass die Bürger nur noch aus einem triftigen Grund das Haus verlassen und ansonsten daheim bleiben. Auf diese Weise soll eine weitere Ausbreitung des Coronaerregers verhindert werden.
Das besagen die neuen Regelungen im Einzelnen:
Nach draußen dürfen nur, wenn wir...
… dringend einkaufen müssen (Geöffnet weiterhin: Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien, Metzgereien, Getränkemärkte, Tankstellen, Apotheken, Drogerien) oder zur Bank müssen
… in die Arbeit müssen.
… zum Arzt müssen.
... um anderen Menschen zu helfen (bei Einkäufen, für Feuerwehreinsätze etc.)
Auch ein Sparziergang an der frischen Luft ist erlaubt - solange wir den allein machen oder mit der Familie, mit der wir unter einem Dach leben. (Gassigehen mit dem Hund ist auch erlaubt).
Ab sofort verboten sind...
… Besuche in Krankenhäusern. (Außer es liegt ein Angehöriger im Sterben, das eigene Kind liegt auf Station oder wenn Sie bzw. Ihre Frau ein Baby bekommt/bekommen hat)
... genau wie Besuche in Alten- und Pflegeheimen. Auch hier gilt: Nur wenn ein naher Angehörger im Sterben liegt, dürfen Sie das Altenheim betreten.
Zum anderen müssen auch Friseure, Baumärkte und Gastronomie ab sofort Nacht schließen. Gasthäuser dürfen lediglich weiter einen Lieferservice bzw Drive-In anbieten. Auch Physiotherapeuten sollen nur Notfälle behandeln. Ergotherapeuten und Logopäden sollen keine Patienten mehr behandeln.
Die Polizei und Sicherheitsdienste werden auch kontrollieren, ob die Maßnahmen von der Bevölkerung eingehalten werden. Bei Nichtbeachtung werden hohe Geldstrafen verhängt.
Diese Regeln gelten erst einmal zwei Wochen.