06.05.21
Ab sofort Erleichterungen für Geimpfte und Genesene
Landkreise Traunstein / BGL - Ab sofort / 6. Mai gelten auch in den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land ein paar Corona-Lockerungen für Geimpfte und Genesene.
Konkret geht es um Menschen, die entweder von einer Covid-Erkrankung wieder genesen sind oder die schon beide Coronaimpfungen bekommen haben (das sind bayernweit etwa 8% der Bevölkerung). Für diese Menschen gilt ab sofort zum Beispiel die nächtliche Ausgangssperre von 22.00 bis 5.00 Uhr nicht mehr. Außerdem können sie ab sofort auch ohne negativen Coronatest beispielsweise zum Friseur oder ins Kaufhaus. Und: Diese Personengruppe fällt auch bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr ins Gewicht. Bei der Zahl der maximal erlaubten Kontaktpersonen werden sie also nicht mehr mitgezählt.
Das hat das Bayerische Kabinett so beschlossen. Als Genesen gelten all diejenigen, die einen positiven PCR-Test vorweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist. Sollte der Test in diesem Zeitraum liegen, dann können Sie die Lockerungen genießen. Sollte der positive PCR-Test älter als 6 Monate sein, brauchen Sie zusätzlich noch die Erstimpfung.
Zusammenfassend gilt: Die Lockerungen gelten für all diejenigen, die entweder
- zweimal geimpft sind
- einen positiven Corona-Test vorweisen können, der älter als 28 Tage und jünger als 6 Monate ist
- oder einen positiven Corona-Test vorweisen können, der älter als 6 Monate ist und auch bereits ihre erste Impfung hatten.
Um allen Genesenen im Landkreis Berchtesgadener Land einen entsprechenden Nachweis zu liefern, schickt das Landratsamt Berchtesgadener Land in den nächsten Wochen entsprechende Bescheide an all diejenigen, die bereits einen positiven PCR-Test hatten und entsprechend beim Gesundheitsamt gemeldet sind. Das Landratsamt macht das automatisch. Sie brauchen den Bescheid nicht anzufragen.