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18.05.22

Ab Juni: Jobcenter für Flüchtlinge zuständig

Jobcenter
© Symbolbild IG Bau

Region - Bisher waren zwischen Chiemsee und Königssee die Landkreise zuständig und die Ansprechpartner für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Ab 1. Juni ändert sich das: Da sind die Jobcenter in den jeweiligen Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land zuständig.

Anstelle der bisherigen Asylbewerberleistungen bekommen die Menschen dann Arbeitslosengeld II vom Jobcenter, wenn auch erst ab Juli. Die neuen Leistungen seien etwas höher als die bisherigen – und die Menschen seien dann auch gesetzlich krankenversichert, so das Jobcenter Traunstein. Die Behörde ist außerdem Ansprechpartner auch bei den anderen wichtigen Fragen des Alltags in Deutschland: Zum Beispiel auch bei der Suche nach einer Arbeit.

Hier gibt das Jobcenter Traunstein Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Was ändert sich für die Menschen aus der Ukraine?

Bis zum 31. Mai erhalten geflüchtete Menschen aus der Ukraine vom Landkreis Traunstein Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neu Registrierte ab 1. Juni erhalten im Einreisemonat Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ab dem Folgemonat Arbeitslosengeld II (ALG II) vom Jobcenter.

Was bedeutet das für einen Unterschied?

Die Leistungen sind etwas höher und die Menschen sind gesetzlich krankenversichert. Es gilt Wahlfreiheit bei der Krankenkasse. Im Antrag genügt ein Hinweis über die gewünschte Krankenkasse. Die Anmeldung erfolgt durch das Jobcenter. Das ALG II wird grundsätzlich auf ein Konto überwiesen und nicht bar ausgezahlt. Voraussetzung ist das Eröffnen eines deutschen Bankkontos.

Wie kommen hilfebedürftige Menschen zu einem Antrag?

Alle Geflüchteten, die bisher Leistungen vom Landkreis erhalten, erhalten per Post einen zweisprachigen Kurzantrag mit Ausfüllhinweisen. Es können aber auch Anträge über jobcenter-digital.de heruntergeladen und gestellt werden. Die Anträge sind schnellst möglich per Post oder digital zu übermitteln, damit eine nahtlose Leistungszahlung sichergestellt werden kann.

Welche Nachweise müssen beigefügt werden?

Es muss eine Registrierung bei der Ausländerbehörde erfolgt sein und eine Fiktionsbescheinigung bzw. eine Aufenthaltserlaubnis vorliegen.

Was ist mit Miet- oder Unterkunftskosten?

Der Nachweis erfolgt über den Mietvertrag oder eine Mietbescheinigung. Das Jobcenter empfiehlt und bietet auch an, die Miete direkt an den Vermieter zu überwiesen. Bitte geben Sie hierzu den Namen und die Bankverbindung Ihres Vermieters an, sowie eine Einverständniserklärung zur Direktzahlung.

Was ist, wenn bereits Einkommen erzielt wird?

Wenn das Einkommen den Bedarf nicht deckt, z.B. bei einer Teilzeitbeschäftigung, stockt das Jobcenter mit seinen Leistungen auf. Der Nachweis erfolgt über eine Einkommensbescheinigung.

Hilft das Jobcenter auch bei der Arbeitssuche?

Das Jobcenter betreut und berät seine Kundinnen und Kunden gesamtheitlich. Nach der Leistungsbewilligung können z.B. Online-Termine bei den Beratern vereinbart werden, um berufliche Perspektiven zu erarbeiten.

Nach welchen Kriterien findet die Vermittlung in Arbeit statt?

Wir versuchen, den Kundenwünschen zu entsprechen. Wichtig sind Eignung und Vorkenntnisse. Eine entscheidende Rolle spielt auch die Frage, inwieweit die Kinderbetreuung organisiert werden kann.

Wichtig ist die Mobilität vor Ort, das Angebot am Arbeitsmarkt sowie die Anerkennung von Berufsabschlüssen, insbesondere in geregelten Berufen wie z.B. in der Pflege.

(Quelle: Jobcenter Traunstein)

 



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