19.02.21
Ab heute mit offizieller Bescheinigung
Meldung Freitag, 19. Februar
Landkreise Traunstein / Rosenheim / BGL - Ab sofort gilts: Wer von Tirol in den Chiemgau, Rupertiwinkel oder ins Berchtesgadener Land einreisen möchte, braucht eine amtliche Bestätigung des zuständigen Landratsamtes – und zwar für Menschen, die in einem „systemrelevanten Beruf“ arbeiten und zu uns in die Region in die Arbeit fahren.
Wegen der hohen Nachfrage und der geringen Zeit war bis Donnerstag noch eine einfache Bestätigung des Arbeitgebers möglich. Ab sofort / 19. Februar muss es zwingend ein ausgestelltes Dokument des Landratsamtes sein. Zusätzlich brauchen Grenzgänger auch einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist und eine Onlineregistrierung.
Seit fast einer Woche wird an der Grenze zu Tirol verstärkt kontrolliert. Tirol gilt als Hochrisikogebiet, weil es dort einen besonders hohen Anteil an Coronavirus-Mutationen gibt.
Meldung Donnerstag, 18. Februar
Landkreise Traunstein / Rosenheim / BGL - Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat die Landratsämter gelobt – auch bei uns in der Region. Sie hätten einen „spontanen Kraftakt“ gemeistert, indem sie innerhalb weniger Tage Grenzgänger-Bescheinigungen für Pendler aus Tirol erstellt haben.
Ab dieser Woche dürfen Pendler aus Tirol nur noch dann nach Bayern einreisen, wenn sie in einem „systemrelevanten Betrieb“ arbeiten und das auch über eine Bescheinigung des Landratsamtes nachweisen können. Im Landkreis Rosenheim hat das Landratsamt für Mitarbeiter aus 220 verschiedenen Betrieben solche Sonderbescheinigungen ausgestellt. Im Landkreis Traunstein gelten etwa 70 Unternehmen mit Mitarbeitern aus Tirol als „systemrelevant“.
Diese Bescheinigung allein reicht allerdings nicht, um nach Bayern rein zu kommen: Pendler müssen sich auch vorab online bei einreiseanmeldung.de angemeldet haben und sie brauchen einen negativen Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.