24.08.20
Verschärfte Coronaregeln in Rosenheim

Landkreis Rosenheim - Die Zahl der Corona-Neuinfektionen ist zuletzt in der Stadt Rosenheim so deutlich gestiegen, dass es dort ab sofort strengere Einschränkungen gibt. Einige gelten nicht nur für die Stadt, sondern für den gesamten Landkreis – also zum Beispiel auch für Bernau, Prien oder Aschau.
Die Stadt Rosenheim hat in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner verzeichnet. Damit müssen automatisch Beschränkungen die Folge sein. Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, muss nicht nur direkt bei der Rückkehr einen ersten Coronatest machen, sondern verpflichtend fünf bis sieben Tage später einen zweiten Test. Erst danach ist die häusliche Quarantäne aufgehoben. Das gilt für alle Bewohner des gesamten Landkreises Rosenheim.
Diese Beschränkungen sind in der Stadt Pflicht, im Rest des Landkreises empfohlen:
- Der Aufenthalt von Gruppen im öffentlichen Raum wird ab sofort auf Angehörige eines Hausstands, andernfalls auf maximal fünf Personen beschränkt. Diese Anordnung erfolgt für das Gebiet der Stadt Rosenheim verpflichtend, für das Gebiet des Landkreises gilt eine entsprechende Empfehlung.
- Die Teilnehmerzahl bei nicht öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wird auf 50 Personen begrenzt. Unter freiem Himmel sind maximal 100 Personen zugelassen. Diese Regelung ist wiederum für das Rosenheimer Stadtgebiet verpflichtend, für das Gebiet des Landkreises gilt eine entsprechende Empfehlung.
Diese Beschränkungen gelten erst einmal so lange, bis die Infektionszahlen in Stadt und Landkreis Rosenheim wieder deutlich sinken.