05.04.17
Urteil: Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie
Am Landgericht Traunstein geht es heute um einen brutalen Angriff auf zwei Angestellte des Inn-Salzach-Klinikums in Freilassing. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob der Angeklagte zurechnungsfähig ist.
Update: 05. April 2017 - 12.00 Uhr:
Dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Das entscheidet das Landgericht Traunstein.
Nach einer gefährlichen Attacke auf eine Krankenschwester und Ärztin in der Inn-Salzach-Klinik in Freilassing ist der Mann angeklagt gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte darauf plädiert ihn dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen – er leide unter einer Psychose, so die Begründung. Das hat auch das Gericht so gesehen. Im vergangenen Sommer hatte der Mann versucht zwei Frauen in der Freilassinger Klinik die Augen auszustechen; beide sind dabei schwer verletzt worden.
Erstmeldung: 04. April 2017 - 06.00 Uhr:
Laut Staatsanwaltschaft leidet der Mann an einer Psychose. Sie würde ihn gerne dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik unterbringen: Der Mann ist auf Grund seiner Erkrankung in der Inn-Salzach-Klinik in Freilassing untergebracht gewesen.
Im Juli des vergangenen Jahres soll er eine Ärztin und eine Krankenschwester angegriffen haben. Er soll versucht haben den beiden Frauen mit einem Stift die Augen auszustechen. Tatsächlich haben sie schwere Verletzungen erlitten. Unter anderem Platzwunden und blaue Flecken. Eine der Frauen ist mehrere Monate in psychiatrischer Behandlung gewesen. Sie leidet heute noch an Schmerzen. Der Mann hat erst durch mehrere Angestellte der Klinik gebändigt werden.