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08.07.20

Tod in der JVA: fünf Jahre Haft

Gefängnis
© Symbolbild Pixabay

Traunstein / Bernau - Ein Häftling der JVA Bernau muss für weitere fünf Jahre im Gefängnis bleiben. Diese Strafe verhängte am Vormittag das Landgericht Traunstein.

Das Gericht war davon überzeugt, dass der Angeklagte einen Mithäftling nach einem Streit heftig geschlagen und getreten hatte. Das Opfer verstarb daraufhin. Die genauen Motive und Hintergründe waren im Prozess nicht eindeutig zu klären. Möglicherweise ging es um Drogengeschäfte innerhalb der Gefängnismauern. Das Gericht ging allerdings nicht von Notwehr aus, sondern von vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge und verhängte deshalb weitere fünf Jahre Haft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



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