22.06.23
Streit um Haftbedingungen in der JVA

Bernau - Um Hafträume in der Justizvollzugsanstalt Bernau am Chiemsee ist ein Streit entbrannt. Die sogenannte „Nationale Stelle zur Verhütung von Folter“ hat jetzt einige besonders gesicherte Hafträume als „menschenunwürdig“ bezeichnet. Das Bayerische Justizministerium konterte umgehend und kann die Kritik nicht nachvollziehen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Es geht um Häftlinge der JVA Bernau, die ein „unkalkulierbares Risiko“ darstellen sollen: Sie kommen in Hafträume, die mit Glaswänden begrenzt sind und nicht mehr mit Gitterstäben wie früher. Diese Glaswände schützen das Personal davor, angespuckt oder mit Fäkalien beworfen zu werden, so das Ministerium. Gefangene in diese Räume zu verlegen, sei aber das allerletzte Mittel.
Die „Nationale Stelle zur Verhütung von Folter“ hat noch einen weiteren Kritikpunkt: Dass Gefangene in diesen Räumen nur über eine Klappe nach außen kommunizieren könnten – und diese Klappe sei in Fußbodenhöhe. Auch diesen Vorwurf wies das Justizministerium zurück: Es sei ohne weiteres möglich, dass Menschen innerhalb und außerhalb des Haftraums miteinander sprechen könnten. Den Vorwurf „menschenunwürdige Zustände“ kann das bayerische Justizministerium somit nicht nachvollziehen.