08.11.24
Strafe für Biber-Fallen
Traunreut/Traunstein - Für das eigenmächtige Aufstellen von Biber-Fallen muss ein Mann aus der Nähe von Traunreut jetzt zahlen.
Das Amtsgericht Traunstein hat ihn zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt, berichtet u.a. die "Passauer Neue Presse". Der Mann wollte einen Biber einfangen, der in seinem Umkreis aktiv ist und dort eine Wiese unter Wasser gesetzt hat. Dafür baute er Fallen mit einer Drahtschlinge. Das Gericht machte allerdings klar: Der Biber steht streng unter Naturschutz – und Maßnahmen gegen den Biber muss eine Naturschutzbehörde genehmigen. So eine Erlaubnis hatte er nicht. Deshalb muss er jetzt die 800 Euro zahlen.