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03.07.20

Schreiben vom Landkreis zur Biotonne

Biotonne BGL
© Landratsamt BGL

Landkreis Traunstein - Bis Ende des Jahres will auch der Landkreis Traunstein die Biotonne eingeführt haben. Im Moment schreibt das Landratsamt gerade die Bürger an und will wissen, wer eine solche Tonne braucht.

Der Landkreis will wissen, wer eine Tonne braucht und wenn ja, mit welchem Fassungsvermögen. Grundsätzlich muss nicht jeder Bürger eine Biotonne nehmen. Wer zum Beispiel einen Komposthaufen hat, kann sich befreien lassen. Ab September werden die Tonnen dann ausgeliefert. Das kann laut Landratsamt bis zu zwei Monate dauern, bis jeder Bürger seine bestellte Tonne hat.

Das Landratsamt beantwortet weitere Fragen rund um die Biotonne

 

Wie ist der aktuelle Stand?

Der größte Teil der Grundstückseigentümer hat diese Woche die Bedarfsabfrageschreiben von uns erhalten. Einige wenige Schreiben – bei denen sich beispielsweise gerade eine Adressänderung ergeben hat – werden noch im Laufe des Julis versandt. Ab Anfang September fangen wir dann mit der Verteilung der Biotonnen an die Haushalte an. Da wir flächenmäßig der größte Landkreis in Oberbayern sind, dauert die Ausfuhr ca. sechs bis acht Wochen. Beginnen werden wir im südlichen Landkreis. Zeitnah veröffentlichen wir über unsere Landratsamt-Homepage sowie die Abfall-App, welche Gemeinden in welcher Kalenderwoche von unserem Verteilteam angefahren werden.

 

Muss ich eine Biotonne nehmen?

Wenn Bürger selbst kompostieren möchten oder eine gewerbliche Speiserestetonne besitzen, können sie sich von der Nutzung der Biotonne befreien lassen. Grundsätzlich gilt: Aufgrund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes ist die Entsorgung des Bioabfalls der Bürger eine Pflichtaufgabe des Landkreises. Daher greift der sogenannte Anschluss- und Benutzungszwang – wie man ihn auch von der Restmüllentsorgung kennt – auch für die Biotonne.

 

Kommt die Abfallwirtschaft zum mir nach Hause und kontrolliert meine Angaben?

Dazu haben wir viele Nachfragen von den Bürgern erhalten. In unsere Information haben wir auf das Betretungsrecht zum Nachprüfen, ob tatsächlich ein Befreiungsgrund wie die Eigenkompostierung vorliegt, hingewiesen. Die Kommunale Abfallwirtschaft braucht rechtlich einfach die Option, Angaben überprüfen zu können. Wie gesagt – die Entsorgung des Mülls über die Biotonne ist eine bundesgesetzliche Pflicht. Grundsätzlich gilt aber: Auf die Richtigkeit der Angaben wird vertraut, der Landkreis hat wichtigere Aufgaben als die Kontrolle von Komposthaufen. Es wird auch niemand unangemeldet das Grundstück betreten.

 

Für die Biotonne wird keine gesonderte Gebühr erhoben. Was hat es damit auf sich?

Zunächst: Die Einführung der Bioabfallsammlung ist eine gesetzliche Verpflichtung (Art. 11 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz) – unabhängig von Kostenfragen. Die Bereitstellung der Tonne sowie die Abfuhr und Verwertung des Bioabfalls verursachen selbstverständlich Kosten. Für die Biotonne wird von der Kommunalen Abfallwirtschaft jedoch keine gesonderte Gebühr erhoben. Wie bisher auch, wird die Abfallentsorgung weitgehend über die Gebühr für die Restmülltonne finanziert, ohne dass eine Erhöhung der Gebühren notwendig ist. Der Landkreis hat in den letzten Jahren mit den Gebühren der Bürger verantwortungsbewusst gewirtschaftet. Dadurch ist es jetzt möglich, die Biotonne ohne zusätzliche Mehrkosten für die Bürger zur Verfügung stellen. Klar ist aber auch: Müsste man die Biotonne nicht einführen, könnte man die Gebühren für die Restmülltonne senken.

 

Auf dem Bedarfsabfrageschreiben steht auch ein Behältervorschlag. Wie ergibt sich dieser?

Bei diesem Vorschlag haben wir uns an dem vorhandenen Restmülltonnen auf dem Grundstück orientiert. Die Größe der Restmülltonne bestimmt also die Größe der vorgeschlagenen Biotonne. Bei einer Restmülltonne von 40 bis 120 Liter wird die kleinste Biotonne mit 80 Litern aufgestellt. Bei einer Restmülltonne mit 240 Litern wird eine 120 Liter Biotonne aufgestellt.

 

Was darf eigentlich alles in der Biotonne entsorgt werden?

Natürlich die klassischen Obst- und Gemüsereste, Unkraut aus dem Garten oder verdorbene Lebensmittel. Auf dem Deckel der Biotonne werden wir auch noch Aufkleber anbringen, was auf keinen Fall in die Tonne soll. Ich denke für jeden ist klar, dass kein Glas, keine Verpackungen und kein Plastik in die Tonne darf. Aber auch Verpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen, wie zum Beispiel aus Maisstärke oder kompostierbare Müllbeutel, die als „biologisch abbaubar“ beworben werden, dürfen nicht in die Biotonnen gegeben werden. Das klingt im ersten Moment komisch, allerdings reicht die sogenannte Verwertungszeit in den Biomüllanlagen nicht aus, dass sich diese Produkte komplett zersetzen können.

 

Was sollte man stattdessen verwenden?

Einfache Papiertüten. Alle Biotonnen werden daher von uns mit einem „Starterset“ von zehn solcher Tüten mit jeweils ca. 10 Liter Fassungsvolumen bestückt. Diese sind auch im Supermarkt oder der Drogerie erhältlich. Ansonsten kann man Bioabfälle auch in altes Zeitungspapier einwickeln. Das darf mit in die Tonne und nimmt einen Teil der Feuchtigkeit auf, die schlechte Gerüche verursachen kann.



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