04.12.24
"Schockanrufe": Haftstrafe für Abholer
UPDATE MITTWOCHFRÜH:
Traunstein - Für seine Beteiligung an einem Schockanruf schickt das Landgericht Traunstein einen Mann für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil hat das Gericht bereits nach einem Verhandlungstag verkündet.
Der Angeklagte sollte mehr als 26.000 Euro von einer Frau im Landkreis Rosenheim abholen. Die ältere Dame hatte einen Anruf bekommen und war der Meinung, ihre Enkelin hätte einen tödlichen Unfall verursacht und brauche jetzt dringend Geld. Die Übergabe ist letztlich gescheitert, weil eine aufmerksame Polizistin in ihrer Freizeit darauf aufmerksam wurde und verhinderte, dass die ältere Dame das Geld übergab. Der gescheiterte Abholer muss jetzt für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
ERSTMELDUNG DIENSTAG:
Traunstein - Ein mutmaßliches Mitglied einer Betrügerbande muss sich heute vor dem Traunsteiner Landgericht verantworten: Er soll bei Schockanrufen als Abholer fungiert haben.
Erfolg hatte er aber nicht: Deshalb ist der 34-jährige Tscheche auch wegen „versuchtem banden- und gewerbsmäßigem Betrug“ angeklagt. Im Mai dieses Jahres ist er von Tschechien in den Landkreis Traunstein gekommen und hat darauf gewartet, dass seine Kollegen mit einem Schockanruf Erfolg haben. Er hätte dann das Geld von den Opfern abgeholt. Im weiteren Tagesverlauf hatten die Betrüger dann Erfolg im Landkreis Rosenheim: Der Angeklagte sollte mehr als 25.000 Euro von einer 80-jährigen abholen. Doch die Geldübergabe wurde von einer Polizistin außer Dienst unterbrochen: Sie verfolgte den Angeklagten und nahm ihm ein Handy ab. Soweit die Schilderung der Staatsanwaltschaft.
Heute muss er sich dafür vor dem Traunsteiner Landgericht verantworten – im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu 10 Jahre Gefängnis.
Hier informiert die Polizei ausführlich über Schockanrufe und empfohlene Verhaltensweisen.