21.01.25
Revision im Fall "Hanna": Fällt bald die Entscheidung?
Generalbundesanwalt legt Stellungnahme vor
Aschau / Traunstein - Die Revision im Mordfall „Hanna“ ist auf der letzten Etappe: Der Generalbundesanwalt hat die Revision der Verteidigung geprüft und sie für teilweise unbegründet, teilweise unzulässig befunden.
Jetzt hat die Verteidigung des wegen Mordes Verurteilten noch ein letztes Mal Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Die Frist beträgt zwei Wochen. Danach wird der Bundesgerichtshof beide Stellungnahmen abwägen und eine Entscheidung fällen. Wie das Oberbayerische Volksblatt berichtet, seien durch die Stellungnahme des Generalbundesanwalts aber bereits die Weichen in eine Richtung gestellt worden: Die Revision hätte dadurch nur noch geringe Chancen auf Erfolg.
Im März 2024 hatte das Landgericht Traunstein den Angeklagten wegen Mordes an der Studentin Hanna aus Aschau verurteilt – seine Verteidigung ist gegen das Urteil in Revision gegangen. Sollte der BGH der Revision stattgeben, dann müsste der Fall noch einmal neu verhandelt werden.