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25.03.25

Parteien stellen Weichen für Landrats-Neuwahl

Landratsamt Traunstein 2023
© Landratsamt TS

Landkreis Traunstein - Im Landkreis Traunstein steht inzwischen der Termin für die vorgezogene Landrats-Neuwahl fest: es wird der 29. Juni. Immer mehr Parteien stellen ihre Landratskandidaten auf. 

Bei der SPD ist schon seit einigen Wochen klar, dass der ehemalige Traunsteiner Oberbürgermeister Christian Kegel ins Rennen geht. Die AfD hat jetzt Sebastian Gruttauer aus Tittmoning als Landratskandidaten aufgestellt. Bei anderen Parteien steht die Entscheidung bevor. So hat die Partei „Die Basis“ angekündigt, ebenfalls noch diese Woche über das Aufstellen eines Kandidaten zu entscheiden. 

Der bisherige Landrat Siegfried Walch ist ja in den Bundestag gewechselt. Bis der neue Landrat gewählt ist, übernimmt Walchs Stellvertreter Sepp Konhäuser erst einmal die Amtsgeschäfte des Landrats.

 

Diese Fristen und Regeln gelten für die Landratswahl am 29. Juni (Quelle: Landratsamt Traunstein):

  • Einreichung von Wahlvorschlägen: Parteien und Wählergruppen können ihre Wahlvorschläge bis spätestens 8. Mai um 18 Uhr beim Kreiswahlleiter einreichen. Falls Korrekturen erforderlich sind, können Mängel bis zum 19. Mai um 18 Uhr behoben werden.
  • Unterstützungsunterschriften notwendig: Falls eine Partei oder Wählergruppe, die aktuell nicht im Kreistag vertreten ist, eine Kandidatin oder einen Kandidaten ins Rennen schicken möchte, sind 430 gültige Unterstützungsunterschriften erforderlich. Diese müssen von wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in den Rathäusern bis spätestens 19. Mai um 12:00 Uhr geleistet werden.
  • Entscheidung über die Zulassung: Der Kreiswahlausschuss entscheidet am 20. Mai über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge. Nach Ablauf einer möglichen Beschwerdefrist erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Kandidaturen bis spätestens 3. Juni.
  • Vorbereitung der Briefwahl: Mit der Veröffentlichung der Wahlvorschläge beginnt auch die Produktion der Stimmzettel. Nach derzeitiger Planung wird eine Ausgabe von Briefwahlunterlagen in den Gemeinden nach dem Pfingstwochenende möglich sein.
  • Mögliche Stichwahl am 13. Juli: Sollte keine Kandidatin oder kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichen, fände diese am Sonntag, den 13. Juli statt.


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