04.10.21
Neue Regelungen zu Testmöglichkeiten
Landkreis Traunstein - Ab dem 11. Oktober 2021 laufen die kostenlosen Testmöglichkeiten in ganz Bayern aus. Lediglich für Personen, die sich nicht impfen lassen können, bleiben die Tests kostenlos.
Dazu zählen beispielsweise Kinder unter 12 Jahren oder Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden können. Auch für angeordnete Tests, z.B. als enge Kontaktperson, bei einem Warnhinweis der Corona-Warn-App oder PCR-Bestätigungstests nach einem positiven Antigenschnelltest, werden die Tests kostenlos bleiben.
Diese Regelungen gelten dann ab dem 11. Oktober:
Für Einrichtungen, die nur nach Vorlage eines Testnachweises betreten werden können - beispielsweise Friseure, Gastronomen oder sonstigen kulturellen Veranstaltungen - gilt für Selbsttests unter Aufsicht folgendes:
- Die Möglichkeit eines Selbsttests unter Aufsicht vor Ort muss nicht angeboten werden
- Wird ein Selbsttest unter Aufsicht angeboten, muss ein entsprechender Testnachweis ausgestellt werden
- Dieser Testnachweis gilt nur noch an dem Ort, an dem die Testung vorgenommen wurde und ist für andere testgebundene Angebote nicht nutzbar.
Ein Testzertifikat, welches 24-Stunden gültig ist, kann weiterhin in den kommunalen Testzentren oder von testenden Arztpraxen sowie Apotheken ausgestellt werden. HIER finden Sie nochmal die Testmöglichkeiten im Landkreis Traunstein.